Aktuelle Nachrichten des IFK

In den letzten Tagen erreichten uns viele Anfragen, in denen auf eine öffentlich umlaufende Information hingewiesen wurde, nach der Verordnungen der Berufsgenossenschaften nur 4 Wochen gültig seien und Rezepte demzufolge nach 4 Wochen abgebrochen werden müssten, um einen Vergütungsanspruch zu sichern. Diese Aussage ist falsch. Rechnungskürzungen dürfen aus diesem Grund nicht vorgenommen werden. Dies wurde uns auch noch einmal von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestätigt.
„Schmerzphysiologie – gestern und heute“ lautet der Titel des neuen Webinars, das IFK-Mitgliedern ab sofort kostenlos zur Verfügung steht. Das Modul ist Teil der Webinar-Reihe, die der IFK gemeinsam mit der azh anbietet.
Die Beratungen für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Gesundheitsausschuss und im Deutschen Bundestag sind auf der Zielgeraden. Zum 01. Mai 2019 soll dieses umfangreiche Gesetz in Kraft treten, das zahlreiche Änderungen für Patienten, aber auch für Therapeuten bringen wird. Doch nun soll es zu Verzögerungen bei der Umsetzung der Verbesserungen kommen.
Physiotherapeuten dürfen die Höhe ihrer Privatpreise selbst bestimmen. Sie sind dabei nicht an die Sätze der Beihilfe gebunden, sondern müssen bei der Preisfindung ihre betriebswirtschaftliche Kalkulation berücksichtigen. Unterstützung bei der Preisgestaltung und -durchsetzung erhalten IFK-Mitglieder im neu aufgelegten Merkblatt A02 „Abrechnung mit Privatpatienten“.
Den Blick in die Zukunft warfen rund 30 Vertreter des Bundesverbandes Selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e.V. in Bochum. Sie tauschten sich unter anderem darüber aus, welche Ziele der Verband in den kommenden Jahren verfolgen könnte und wo das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bereits Besserungen in Aussicht stellt.
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Ausdrücklich entschuldigt hat sich das Abrechnungszentrum DDG bei dem IFK und seinen Mitgliedern. Es räumte ein, dass die Rückforderungen der Hanseatischen Krankenkasse (HEK), die über den Zeitraum von sechs Monaten hinausgehen, nicht rechtmäßig seien. Die Rückforderungen seien zudem nicht von der vdek-Mitgliedskasse HEK initiiert, sondern von der DDG selbst entwickelt worden.

IFK-Symposium zur Verkammerung

Diskussionen über das Für und Wider einer Heilmittelkammer müssen offen geführt werden, weil dieses Thema durch eine Zwangsmitgliedschaft am Ende jeden Berufsangehörigen betrifft. Um dafür eine Grundlage zu schaffen, wird die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger während des IFK-Symposiums bei der therapie Leipzig am Samstag, 9. März, ab 10 Uhr Fakten zur Verkammerung darstellen.
Den Patienten in die Lage versetzen, sein Leben bestmöglich selbstständig zu gestalten – darum geht es bei der Behandlung querschnittsgelähmter Patienten. Theoretische Grundlagen und konkrete Praxistipps dazu gibt Wilfried Mießner beim IFK-Symposium während der Fachmesse therapie Leipzig am Samstag, 9. März, ab 11 Uhr.

IFK-Vertreterversammlung

Am Samstag, 16. Februar, findet zwischen 10:30 Uhr und 16 Uhr die IFK-Vertreterversammlung in der IFK-Geschäftsstelle, Vorstandszimmer 2.OG, Gesundheitscampus-Süd 33, 44801 Bochum statt.
Um die Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase zu verbessern, haben sich der IFK und der SHV lange für die Aufnahme einer neuen Leistungsposition stark gemacht. Nun ist die „Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung“ sowohl in der Bundesbeihilfeverordnung – BBhV als auch in den Beihilfevorschriften aller Länder außer Sachsen, Saarland und Berlin verankert.
Wegen der Diskriminierung schwerstkranker Alleinstehender hat der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) jetzt die Rechtsaufsicht des Landes Schleswig-Holstein, Landesgesundheitsminister Dr. Heiner Garg, eingeschaltet. Hintergrund ist die Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und mehrerer Krankenkassen in Schleswig-Holstein, dass eine Verordnung von Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres (KG-ZNS) nur dann möglich sei, wenn eine Bezugsperson zur täglichen Anleitung und Beübung 24 Stunden am Tag vorhanden ist.
Im Jahr 2018 dauerte es im Schnitt 167 Tage, bis eine freie Stelle in der Physiotherapie mit einer ausgebildeten Fachkraft besetzt werden konnte. Das zeigen die Zahlen der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit. Die Vakanzzeit hat sich im Vergleich zum Vorjahr damit noch einmal um 16,6 Tage verlängert. Der Fachkräftemangel in der Physiotherapie verstärkt sich zunehmend.
Vom 7. bis 9. März 2019 öffnet die „therapie Leipzig“ ihre Pforten. An drei Messetagen werden wieder mehr als 3.000 Therapeuten erwartet. Denn: Die „therapie Leipzig“ bietet einen kompletten Marktüberblick für Therapie, Medizinische Rehabilitation und Prävention in Deutschland. Dabei werden berufspolitische Fakten auch 2019 nicht fehlen: Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) lädt alle Therapeuten zur berufspolitischen Diskussionsrunde „SHV konkret“ ein.
Der demografische Wandel sorgt dafür, dass der Bedarf an Heilmitteln kontinuierlich steigt. Denn je älter ein Patient ist, desto häufiger bekommt er Heilmittel wie Physiotherapie verordnet, zeigt der Heil- und Hilfsmittelreport 2018 der BARMER.
Was bietet eine Mitgliedschaft im IFK? Diese Frage gehörte zu den wohl am häufigsten gestellten am IFK-Stand während der Fachmesse „TheraPro“ in Stuttgart.
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Auch in diesem Jahr sind die IFK-Experten mit einem Stand auf der Fachmesse TheraPro in Stuttgart vertreten. Vom 25. bis 27. Januar 2019 können Messebesucher das breitgefächerte Angebot der Fachmesse für professionelle Therapie nutzen, um sich zu informieren, fortzubilden und Produkte auszuprobieren.
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TheraPro Fachmesse Stuttgart

Auch in diesem Jahr werden die IFK-Experten mit einem Stand auf der Fachmesse TheraPro in Stuttgart vertreten sein. Vom 25. bis 27. Januar 2019 können Sie das breitgefächerte Angebot der Fachmesse für professionelle Therapie nutzen, um sich zu informieren, fortzubilden und Produkte auszuprobieren. Der IFK freut sich darauf, Sie von Freitag bis Sonntag in der Halle 4 an Stand E68 zu begrüßen. Gerne berät das IFK-Team Sie persönliche und beantwortet Fragen zu Themen wie Vergütung, Direktzugang, aktuelle politische Entwicklungen und Fortbildung.
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Unternehmen müssen mit jedem Dienstleister, der Kundendaten verarbeitet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Das sind beispielsweise Abrechnungszentren. Auch wenn sich der Dienstleister weigert, einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu erstellen oder zu unterzeichnen, bleibt das auftraggebende Unternehmen haftbar. Das musste nun ein kleines Versandunternehmen aus Hamburg erfahren, das ein Bußgeld in Hohe von 5.000 Euro zuzüglich 250 Euro Gebühren bezahlen soll, weil es laut Datenschutzbehörde gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen habe.
Dass aus den Modellstudiengängen der Therapieberufe endlich Regelstudiengänge werden müssen, forderte Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, während des Neujahrsempfangs der Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum). Der Bund müsse nun handeln, um die Studiengänge auch langfristig zu etablieren.
In den vergangenen Tagen wurden zahlreiche E-Mails mit einem Virus im Anhang versandt. Die E-Mails sehen aus wie Schreiben von Rechtsanwaltskanzleien, die eine Informationspflichtverletzung nach Artikel 13 EU-DSGVO abmahnen. Weitere Details seien der zip-Datei im Anhang zu entnehmen. Wichtig: Die E-Mails sind gefälscht, die Datei darf keinesfalls geöffnet werden.