Aktuelle Nachrichten des IFK

SHV-Aktion im Bundestag

Vergütung und Direktzugang standen im Mittelpunkt eines weiteren SHV-Aktionstermins, den IFK-Vorsitzende Ute Repschläger mit IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer bei Hilde Mattheis, MdB (SPD) in ihrem Berliner Büro wahrnahmen.
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Berufspolitische Standortbestimmung - darum ging es beim Verbändetreffen am 21. November 2018 in Berlin. 14 Berufsverbände nahmen an diesem Austausch teil. Vertreter von BED, dba, dbl, dbs, DVE, IFK, LOGO Deutschland, PHYSIO-DEUTSCHLAND, SHV, VDD, VDP, VDB, VPT, Vereinte Therapeuten und ZFD sprachen über die berufspolitischen Belange von Diätassistenten, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseuren und medizinischen Bademeistern, Physiotherapeuten, Podologen, sowie Sprach- und Stimmtherapeuten. Grundlage des Gesprächs war das Eckpunktepapier des Gesundheitsministers Jens Spahn und das Sofortprogramm von Dr. Roy Kühne.
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Am 27. September 2018 fand der 1. Therapiegipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) in Berlin statt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn diskutierte erstmals in diesem Rahmen mit Bundestagsabgeordneten, Vertretern der Krankenkassen, Ärzten, den SHV-Vorständen und einem engagierten Plenum über die drängenden Themen der Therapeuten in Deutschland.
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Am 14.11.2018 kamen in Köln auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit BMG hochrangige Vertreter des Ministeriums mit Experten deutscher (Hoch-)Schulen sowie der therapeutischen Gesundheitsfachberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) und des Hebammenberufs zum Symposium „Akademisierung von Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe“ zusammen.
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Manchmal spielt die Technik einfach nicht mit. Daher steht am 28. November 2018 um 18:00 Uhr noch einmal das Modul zur Manuellen Lymphdrainage der kostenlosen Webinar-Reihe von IFK und azh mit kompakten und vor allem praxisorientierten physiotherapeutischen Inhalten an.
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Mitte September hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein Eckpunktepapier zur Sicherung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung in Deutschland veröffentlicht. In acht Punkten beschreibt er darin seine Ideen zur Optimierung der Heilmittelversorgung. Den etwa 500 Teilnehmern auf dem 1. Therapiegipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) am 27. September 2018 hat Spahn die wesentlichen Punkte seines Papiers nicht nur ganz persönlich vorgestellt, sondern auch in der Sache diskutiert. Nun geht es um die Umsetzung und Konkretisierung der Pläne des Ministers.
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SHV-Aktion in Donaustauf

Im Rahmen der Aktion „Entscheidungshilfe“ des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände e.V. (SHV) traf der IFK-Regionalausschussvorsitzende der Oberpfalz, Benjamin Eder, Peter Aumer, MdB (CSU) in seinem Wahlkreis zum Gespräch. Dabei verdeutlichte der IFK-Vertreter die konkreten Auswirkungen des Fachkräftemangels, der zur Folge hat, das eine flächendeckende Heilmittelversorgung schon jetzt nicht mehr möglich ist.
Für Vergütungsverhandlungen sowie zur Durchsetzung berufspolitischer Forderungen für selbstständige Physiotherapeuten sind gemeinsame Branchendaten unverzichtbar. Deshalb entwickelte der IFK gemeinsam mit dem Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) und dem Verband Physikalische Therapie (VPT) die Wirtschaftlichkeitsumfrage PhysioPraX 2.0. Ziel ist hierbei, die Wirtschaftlichkeitsanalyse auf eine breitere Basis zu stellen.
Die AG Heilmittel des Berufsverbands der Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin spricht sich eindeutig für den Direktzugang in der Physiotherapie aus. „Eine verbesserte Zusammenarbeit mit den therapeutischen Berufsgruppen und ein gemeinsames Streiten für eine medizinisch sinnvolle Versorgung ist unser Anliegen“, so die Fachärzte in ihrem Diskussionsbeitrag zum Direktzugang.
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 10.10.2017, dass der Zwang, entweder „männlich“ oder „weiblich“ ins Geburtenregister eintragen zu lassen, in das allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen Personen eingreift, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen. Damit wurde die Existenz eines dritten Geschlechts faktisch anerkannt. Das Urteil hat vor dem Hintergrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auch Konsequenzen für Stellenausschreibungen von Physiotherapiepraxen.