Infos zur neuen HeilM-RL und zum besonderen Verordnungsbedarf 2020

Ende September 2019 lag dem Bundesgesundheitsministerium der Entwurf einer neugestalteten Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) vor, die nach Verkündung im Bundesanzeiger am 31. Dezember 2019 nun offiziell verabschiedet wurde. In Kraft treten wird der überwiegende Teil der Neuregelungen allerdings erst zum 1. Oktober 2020, insbesondere um die Ärztesoftware entsprechend anpassen zu können.

 

Zum 1. Januar ändert bereits sich Folgendes:

 

 

  • Die Diagnose Lipödem wurde – auch ohne Vorliegen eines Lymphödems – als Indikation für eine Manuelle Lymphdrainage mit in die Heilmittel-Richtlinie aufgenommen. Dies gilt ab sofort.

 

 

Ärzte, Kassen und Heilmittelerbringer erhoffen sich von den Änderungen, dass die Anzahl fehlerhafter Heilmittelverordnungen und damit auch der Bürokratieaufwand spürbar sinken wird und sich die Leistungserbringer somit wieder stärker auf ihre eigentliche Arbeit am Patienten konzentrieren können.

 

 

Ferner wurde die Diagnoseliste für die besonderen Verordnungsbedarfe um das Lipödem Stadium I bis III in Verbindung mit der Diagnosegruppe LY2 ergänzt. Heilmittel, die mit einer in diesem Katalog aufgeführten ICD-10-Diagnose verordnet werden, finden im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung des Arztes keine Berücksichtigung.

 

 

Eine Übersicht der Änderungen sowie detaillierte Informationen zur neuen Heilmittel-Richtlinie finden IFK-Mitglieder im neuen Merkblatt A20 „Infopaket Neue Heilmittel-Richtlinie 2020“, das im geschützten Mitgliederbereich heruntergeladen werden kann.

 

 

Den Beschlusstext zur Heilmittel-Richtlinie sowie die aktuelle Diagnoseliste zu den besonderen Verordnungsbedarfen gibt es hier.

 

Weitere Artikel

IFK-Tag der Wissenschaft am 27. Juni – jetzt anmelden!

2025 | 03.06. Am 27. Juni ist es wieder so weit: Der IFK-Tag der Wissenschaft geht in die 21. Runde – diesmal in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen auf dem Campus Jülich. Unter dem Motto „Technik trifft Therapie. Neue Perspektiven in der physiotherapeutischen Versorgung“ erwartet die Teilnehmenden ein spannendes Programm.

TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.