Die Blankoverordnung - alles auf einen Blick

Die Blankoverordnung wird Realität: Insgesamt 114 Diagnosen rund um die physiotherapeutische Versorgung der Schulter werden ab dem 1. November 2024 auf der Grundlage einer Blankoverordnung behandelt. Physiotherapeuten entscheiden dann über die Auswahl aus den verordnungsfähigen Heilmitteln, die Behandlungsfrequenz, die Möglichkeit der Kombination verschiedener Heilmittel, die Festlegung der Therapiedauer sowie die Anzahl der Behandlungseinheiten pro Blankoverordnung. Hier finden Sie übersichtlich alle Informationen rund um die Blankoverordnung: 

Verhandlungen zur Blankoverordnung in der Physiotherapie stehen kurz vor dem Abschluss

Am 2. August 2024 haben sich die vier Physiotherapieverbände (IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT – Verband für Physiotherapie) mit dem GKV-Spitzenverband in den Verhandlungen zum Vertrag nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung – der sogenannten Blankoverordnung – auf alle wesentlichen Punkte einigen können. Damit ist der Weg für die Einführung der neuen Versorgungsform in die Regelversorgung geebnet. Der Starttermin für die Blankoverordnung in der Physiotherapie ist der 1. November 2024. Weiterlesen...

Die Blankoverordnung kommt – Mit uns behalten Sie den Überblick

Die Blankoverordnung wird Realität – darauf haben sich IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT mit dem GKV-Spitzenverband verständigt. Insgesamt 114 Diagnosen rund um die physiotherapeutische Versorgung der Schulter werden ab dem 1. November 2024 auf der Grundlage einer Blankoverordnung behandelt. Physiotherapeuten entscheiden dann über die Auswahl aus den verordnungsfähigen Heilmitteln, die Behandlungsfrequenz, die Möglichkeit der Kombination verschiedener Heilmittel, die Festlegung der Therapiedauer sowie die Anzahl der Behandlungseinheiten pro Blankoverordnung.

Damit Sie sich und Ihre Praxis auf die Einführung der Blankoverordnung vorbereiten können, bietet der IFK eine Reihe von Hilfestellungen, praktischen Materialien und Schulungen an. Weiterlesen...

Die Blankoverordnung kommt zum 1. November 2024!

Rom wurde nicht an einem Tag erbaut und Ähnliches kann man auch über die Blankoverordnung sagen. Doch nun ist es endlich so weit: Am 1. November 2024 wird mit der Blankoverordnung eine neue Versorgungsform in der Physiotherapie eingeführt. Für die Physiotherapiepraxen stehen damit wesentliche Neuerungen in ihren täglichen Arbeitsabläufen ins Haus. Weiterlesen...

Therapieplanung in der Blankoverordnung: Evidenzbasiertes Arbeiten mithilfe von Leitlinien und Studien

Stellt der Arzt eine Blankoverordnung aus, kann der Physiotherapeut eigenständig die Art des Heilmittels, die Anzahl der Behandlungseinheiten sowie die Frequenz der Therapie bestimmen. Dadurch erhält der Physiotherapeut mehr Autonomie, aber auch Verantwortung in der Therapiegestaltung und sollte einmal mehr seine Entscheidungen evidenzbasiert treffen. Aktuell können Blankoverordnungen zu Diagnosen im Bereich des Schultergelenks ausgestellt werden. Die entsprechenden Diagnosen (ICD-10-Codes) sind vertraglich mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart. Weiterlesen...

Bundesbeihilfe greift Blankoverordnung in der Physiotherapie testweise auf

Nachdem die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) zum 1. August die Erstattungsmöglichkeit von Blankoverordnungen im Bereich Ergotherapie aufgenommen hat, folgt nun auch die Physiotherapie. Ab dem 1. November 2024 werden Heilmittel im Bereich Physiotherapie ebenfalls im Rahmen einer Blankoverordnung erstattungsfähig. Darüber hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Physiotherapieverbände informiert.  Weiterlesen...

 

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