Neue Verordnungsvordrucke der DGUV: Übergangsfrist bis Jahresende verlängert

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Übergangsfrist für die neuen Verordnungsvordrucke bis zum Jahresende verlängert.

Am 1. April 2023 ist der neue Rahmenvertrag mit der DGUV in Kraft getreten. Infolge der Neuregelungen wurde der entsprechende Verordnungsvordruck von der DGUV ebenfalls überarbeitet. Dieser sollte grundsätzlich seit dem 1. April 2023 auch von allen Durchgangsärzten (D-Ärzten) genutzt werden. Damit alle Beteiligten diese neuen Vorgaben auch organisatorisch umsetzen konnten, wurde den D-Ärzten seinerzeit eine Übergangsfrist bis zum 31. Oktober 2023 eingeräumt. Bis zum Ende dieser Frist durften die alten Verordnungsvordrucke noch weiterverwendet werden.

Die DGUV teilte dem IFK – vor Ablauf dieser Frist – nun mit, dass die Übergangsfrist noch einmal bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wurde. Das bedeutet, dass bis Ende dieses Jahres die alten Verordnungsvordrucke weiterhin verwendet werden können. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen die EAP sowie physio- und ergotherapeutische Leistungen nur noch auf den neuen Vordrucken verordnet werden.

Gut zu wissen: Diese Regelung richtet sich ausschließlich an die D-Ärzte. Hinsichtlich der Verwendung alter Verordnungsvordrucke besteht für die Leistungserbringer Vertrauensschutz. Das bedeutet, Rechnungen der Leistungserbringer dürfen nicht aus dem Grund gekürzt werden, dass noch ein alter Verordnungsvordruck über den 1. Januar 2024 hinaus verwendet wurde.

 

Weitere Artikel

Die neue physiotherapie ist da

2026 | 07.05. Freuen Sie sich auf spannende Einblicke, aktuelle berufspolitische Entwicklungen und praktische Unterstützung für Ihren Praxisalltag: Im Mittelpunkt steht ein ausführliches Interview mit Ute Repschläger: Sie ordnet die geplante Reform zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ein und macht deutlich, dass die Bedenken weit über einzelne Detailfragen hinausgehen.

Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV und dessen weitreichenden Folgen für den Heilmittelbereich

2026 | 05.05. Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Beitragsstabilisierung in der GKV beschlossen und damit die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens gestartet. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Welche Meinung die IFK-Vorstandsvorsitzende zu diesem Aktionismus hat, erfahren Sie im aktuellen Interview.