Das Leiden Sterbender lindern: Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativmedizin

Wenn sich Menschen in der letzten Lebensphase befinden, geht es nicht mehr darum, die Ursache der Erkrankung zu bekämpfen. Im Mittelpunkt steht dann, das Leiden der unheilbar Erkrankten bestmöglich zu lindern. Physiotherapie kann hier mit vielfältigen Therapieansätzen helfen. Den Rahmen bietet die neue Leistungsposition „Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativmedizin“.

Die Verordnung bietet Physiotherapeuten in der Behandlung viele Möglichkeiten. In den 60 Therapieminuten pro Einheit können Therapeuten somit tagesaktuell entscheiden, welche Behandlung dem Patienten am meisten nützt. Die Leistungsposition umfasst zum Beispiel eine Atemtherapie, eine Anwendung entstauender Techniken und Massagen. Die Lebensqualität soll dadurch so lange es geht bestmöglich erhalten und in der finalen Phase ein würdevolles Sterben ermöglicht werden. Neben den therapeutischen Techniken inkludiert die Leistungsposition auch interdisziplinäre Absprachen sowie die Anleitung und Beratung der Bezugspersonen. Dadurch ist eine ganzheitliche Betreuung möglich.


„Während der Behandlung kann der Physiotherapeut auch verschiedene Heilmittel innerhalb einer Einheit kombinieren – die Bedürfnisse des Patienten in der letzten Lebensphase stehen im Mittelpunkt“, erläutert Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK). Der IFK hatte sich ausführlich mit der Palliativversorgung beschäftigt und die physiotherapeutischen Maßnahmen zur Unterstützung in der letzten Lebensphase initiiert.


Derzeit kann die Leistung nur Privatpatienten verordnet werden. Der IFK setzt sich jedoch dafür ein, dass die Position auch in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wird.

Weitere Artikel

Finanzkommission: SHV macht konkrete Eingaben

2025 | 09.12. Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.

Vergütungssteigerungen auch in der DGUV/SVLFG ab Januar 2026

2025 | 05.12. Zum 1. Januar 2026 steigen die Preise für physiotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gemäß eines im Jahr 2024 verhandelten Automatismus steigen daher auch die Preise für Behandlungen gesetzlich unfallversicherter Patienten. 

1 Jahr Blankoverordnung: was Mitglieder häufig nachfragen

2025 | 03.12. Welche Diagnosen können im Rahmen der Blankoverordnung behandelt werden, kann der Physiotherapeut noch eine zweite Verordnung für einen Patienten im Zeitraum der Blankoverordnung annehmen und was passiert, wenn man in die rote Ampelphase kommt? Wir fassen im Folgenden noch einmal zusammen.