Bundestag verschiebt TI-Anbindungsfrist für Heilmittelerbringer
Im Rahmen des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ hat der Bundestag in seiner heutigen Sitzung die Anbindungsfrist an die Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer verschoben. Erst zum 1. Oktober 2027 sind Physiotherapeuten und Angehörige der weiteren Heilmittelbereiche verpflichtet, sich an die TI anzuschließen. Die Regierungsparteien hatten dies in einem Änderungsantrag an das Gesetz gefordert mit der Begründung, dass sich auch die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung verschieben wird. Dies habe zur Folge, dass auch die Verpflichtung für Heilmittelerbringer zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur zeitlich nach hinten verschoben werden müsse.
Der IFK begrüßt die Verschiebung der Anbindungspflicht. Bereits im Mai hatte sich der IFK gemeinsam mit dem Deutschen Bundesverband für Logopädie dem Deutschen Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie, dem Deutschen Verband Ergotherapie und dem Bundesverband für Podologie an das Bundesgesundheitsministerium gewandt und eine Verschiebung gefordert. (Lesen Sie hier den entsprechenden Beitrag.)
Die derzeit verfügbaren TI-Anwendungen, wie KIM und TIM, bieten Heilmittelerbringern zu wenig spürbaren Nutzen im Praxisalltag. Stattdessen entstehen Aufwand und laufende Kosten. Zudem verläuft die Beantragung der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) bei den zuständigen Stellen derzeit noch nicht reibungslos.
Nach Einschätzung des IFK sind dies zwei Gründe, warum die geplante Einführung der TI – ab dem 1. Januar 2026 – auf wenig Zustimmung gestoßen wäre. Wenn die Pflicht zur Anbindung zu diesem Zeitpunkt bestehen geblieben wäre, hätten viele den zukünftigen Nutzen und die Vorteile der TI wohl kaum noch gesehen.
Das große Potenzial, das die TI birgt, z. B. die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern zu vereinfachen oder durch sinnvolle Anwendungen Bürokratie abzubauen, wäre bei den aktuellen Problemen in den Hintergrund geraten.
Die nun beschlossene Verschiebung der TI-Anbindungsfrist bietet die Chance, die TI so weiterzuentwickeln, dass sie einen spürbaren Mehrwert für die Heilmittelerbringer bringt. Wenn die technischen Prozesse klar definiert und die Anwendungen im Praxisalltag nutzbringend sind, kann die TI dazu beitragen, Arbeitsabläufe spürbar zu erleichtern und zu einer positiven, innovativen Erfahrung zu werden. Der IFK begrüßt diese Entscheidung des Bundestages daher ausdrücklich.
Informationen finden Mitglieder auch in den Merkblättern M29 bis M29e.