Notfallpatient GKV: Der SHV warnt eindringlich vor Einsparungen bei Heilmitteln

Pressemitteilung Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV)

Köln, 29. September 2025. Im Auftrag von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erarbeitet die zu diesem Zweck eingerichtete Finanzkomission Gesundheit Lösungsvorschläge zur Stabilisierung des defizitären GKV-Systems. Um die finanzielle Schieflage des Systems ohne signifikante Mehrbelastung der Beitragszahler ausgleichen zu können, sollen Einsparpotenziale identifiziert werden. Darin sieht der SHV eine Gefahr für die Versorgungssicherheit.


Vor dem Hintergrund der von Bundesgesundheitsministerin Warken angekündigten kurzfristigen Einsparungen in der GKV warnt der SHV: Keine Einsparungen auf dem Rücken der Patienten. Einsparungen im Bereich der Heilmittelerbringer seien weder zielführend noch nachhaltig.

Am falschen Ende gespart: Bei den Heilmitteln gibt es nichts zu holen – aber viel zu verlieren


1. Kosteneffizienz durch Prävention und Therapie
Heilmittel verhindern Folgekosten, indem sie Krankheitsverläufe stabilisieren oder Verschlimmerungen verhindern. Einsparungen in diesem Bereich verlagern die Kosten lediglich in die ärztliche und stationäre Versorgung.

2. Beitrag zur Entlastung der Ärztinnen und Ärzte
Heilmittelerbringer übernehmen bereits heute wichtige Aufgaben in Diagnostik, Therapieplanung und Patientensteuerung. Ohne diesen Beitrag würde die ärztliche Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen – noch stärker überlastet.

3. Wirtschaftlichkeitsgebot bereits erfüllt
Heilmittelverordnungen unterliegen einer strengen Reglementierung (Heilmittel-Richtlinie, Prüfungen, Budgetierung). Der Sektor weist keine Ausgabenexzesse auf, sondern bewegt sich kontinuierlich innerhalb der vorgesehenen Wachstumsgrenzen.

4. Dynamik von Versorgungsbedarf und medizinischem Fortschritt
Der Bedarf an Heilmitteln richtet sich nach dem Gesundheitszustand der Bevölkerung und nach neuen therapeutischen Möglichkeiten. Eine starre Orientierung an allgemeinen Maßgrößen würde den tatsächlichen Versorgungsbedarf ignorieren und zu Fehlentwicklungen in der Versorgung führen.

5. Vermeidung von Fehlanreizen und Versorgungslücken
Eine künstliche Begrenzung der Ausgaben führt nicht zu Einsparungen, sondern zu Wartelisten, abgelehnten Behandlungen und einer Verlagerung in teurere Sektoren.
Am Ende entstehen für das System höhere Kosten und für die Patientinnen und Patienten eine Verschlechterung der Versorgung.

6. Signalwirkung für die Fachkräftebindung
Der Heilmittelbereich leidet schon heute unter Fachkräftemangel. Jede Form von Sparmaßnahmen würde die Attraktivität der Berufe weiter schwächen und langfristig zu Versorgungslücken führen.

„Einsparungen bei den Heilmitteln werden weder kurzfristig helfen noch langfristig tragen. Stattdessen wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, versicherungsfremde Leistungen nicht weiter über die GKV zu finanzieren“, so Andreas Pfeiffer in Reaktion auf die angekündigten Sparmaßnahmen. „Sie belasten heute den GKV-Haushalt massiv. Eine vollständige Steuerfinanzierung dieser Posten würde die Krankenkassen um mehrere Milliarden Euro entlasten – dauerhaft und fair.“

Weitere Artikel

Assistenzhunde in der Physiotherapie: Ein ganz besonderes Arbeitsverhältnis

2026 | 05.02. Bettina Giesler, die eine Physiotherapiepraxis in Dortmund betreibt, ist auf dem Weg zu ihrer Arbeit nie allein. Seit elf Jahren wird sie von Marla, ihrer Golden Retriever Hündin, begleitet. Mit zehn Wochen zog die Hündin bei ihr ein, von diesem Zeitpunkt an sind die beiden ein unzertrennliches Team.

Einladung zur IFK-Jahreshauptversammlung 2026

2026 | 03.02. Der Vorstand des IFK lädt alle Mitglieder herzlich zur Jahreshauptversammlung (JHV) ein, in der über das vergangene Geschäftsjahr berichtet wird. Sie findet am 21. März 2026 in den Räumlichkeiten des IFK-Fortbildungszentrums in Bochum statt. Um 10:30 Uhr wird die Jahreshauptversammlung eröffnet und endet circa um 16:30 Uhr.

Ab 1. Februar 2026: Höhere Vergütungssätze der Postbeamtenkrankenkasse

2026 | 29.01. Einen Monat nach den Erhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt jetzt auch die Vergütung bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Die neuen Preise entsprechen weitgehend den Preisen der GKV und gelten für alle Behandlungen von Postbeamten des einfachen Dienstes (Mitgliedergruppe A), die ab dem 1. Februar 2026 durchgeführt werden.