P wie Praxisausstattung: Worauf ist zu achten beim Kauf von Therapieliegen und Co.?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: P wie Praxisausstattung.

Die Pflichtausstattung sowie die freiwillige Zusatzausstattung sind im Vertrag § 125 Absatz 1 SGB V als Anlage Zulassungsvoraussetzungen geregelt, an denen die Erteilung der Zulassung bei der ARGE Heilmittelzulassung hängt. Zur Pflichtausstattung gehören unter anderem höhenverstellbaren Liegen, eine Notrufanlage und ein Gerät zur Wärmeanwendung (z. B. Infrarot). Bei der Zusatzausstattung handelt es beispielsweise um ein Elektrotherapiegerät oder KG-Geräte. Diese Positionen können auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der ARGE Heilmittelzulassung als Erweiterung beantragt werden.

Beim Kauf der Praxisausstattung sind auch die Anforderungen, die sich aus dem Medizinproduktegesetz und der dazugehörigen Medizinproduktebetreiberverordnung ergeben, zu berücksichtigen. Besonders zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass ausschließlich Geräte mit einem CE-Zeichen/Zulassung als Medizinprodukt in der Praxis zum Einsatz kommen dürfen.

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745-111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier

Weitere Artikel

SHV engagiert sich im Bereich Gesundheitskompetenz

2025 | 21.07. Eine hohe Gesundheitskompetenz hat positiven Einfluss sowohl auf die Gesundheit der Bevölkerung als auch auf das Versorgungssystem; sie ist eine wichtige Voraussetzung, damit Menschen beispielsweise informierte Entscheidungen treffen oder sich gesundheitsförderlich verhalten.

Symposium Therapiewissenschaften am 4. September 2025

2025 | 17.07. Die Universitätskliniken spielen eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheits- und Wissenschaftssystem und ihre Aufträge sind herausfordernd sowie vielfältig – sie reichen von der Versorgung über die Forschung bis hin zur Lehre.

IFK-Rechtsberatung: Mietrecht

2025 | 15.07. Sie möchten eine Physiotherapiepraxis eröffnen und haben eine passende Räumlichkeit gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Damit ist bereits ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit getan! Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift und schon kann es losgehen. Doch nicht so schnell!