Preise der Postbeamtenkrankenkasse steigen zum 1. Januar 2024

Neben den Preisen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) werden auch die Vergütungssätze der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) zum Beginn des nächsten Jahres steigen. Alle Behandlungen von Postbeamten des einfachen Dienstes (Mitgliedergruppe A), die ab dem 01.01.2024 durchgeführt werden, dürfen zu den Vergütungssätzen der GKV mit der PBeaKK abgerechnet werden. Dies bietet die gewohnte Rechtssicherheit und einen festen Preis, der direkt bei der Kasse eingefordert werden kann.

Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, Postbeamte A wie Privatversicherte zu behandeln und von ihnen Privatpreise zu verlangen. Dies ist analog zu dem Vorgehen, dass bei Postbeamten des mittleren und gehobenen Dienstes (Mitgliedergruppe B) vorgesehen ist. Es sollte aber in jedem Fall mit einem Behandlungsvertrag einhergehen, der vor Beginn der Behandlung mit dem Patienten geschlossen wird, sowie mit einer eindeutigen Information, dass der Versicherte ggf. entsprechende Zuzahlungen zu leisten hat. Erstattet wird ihm von der PBeaKK in diesem Fall nämlich nur der jeweilige Höchstsatz der Bundesbeihilfeverordnung.

Die aktuelle Preisliste der PBeaKK sowie unser Merkblatt A02 zur Abrechnung mit Privatpatienten finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich auf der IFK-Webseite. Bei weiteren Fragen zur Neuregelung mit der PBeaKK können sie sich zudem an die IFK-Abrechnungshotline unter 0234 97745-333 bzw. abrechnung@ifk.de wenden.

Weitere Artikel

Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 bestätigt – Bundesamt für Soziale Sicherung beanstandet wesentliche Punkte

2025 | 05.05. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht sich in seiner Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 weitgehend bestätigt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde hat sich mit dem Report intensiv befasst und in zentralen Punkten Beanstandungen gegenüber der Barmer geäußert. Damit wird deutlich: Die Einwände des SHV waren berechtigt.