Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung steigen zum 1. Mai 2023

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat darüber informiert, dass zum 1. Mai 2023 die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) steigen werden. Ab Mai liegen die Höchstbeträge der BBhV dann um ca. 2,6 Prozent über den aktuellen Vergütungssätzen der GKV.

Damit die höheren Sätze auch für Landesbeamte gelten, ist es notwendig, dass entsprechende Änderungen in den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen der Bundesländer vorgenommen werden. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt erfolgt dies automatisch, sodass die neuen Höchstbeträge dort ebenfalls ab Mai gelten werden. Bei den Beihilfestellen der anderen Länder wird der IFK auf eine schnellstmögliche Anpassung der Länderverordnungen drängen.

Die neuen Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) können im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Website unter „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“ heruntergeladen werden. Bei Fragen können sich IFK-Mitglieder telefonisch an die Mitgliederberatung unter 0234 97745-333 oder per E-Mail an abrechnung@ifk.de wenden.

 

Für IFK-Mitglieder sind an dieser Stelle weiterführende Informationen sichtbar. Um diese angezeigt zu bekommen, loggen Sie sich bitte ein.

Weitere Artikel

BFB-Sonderumfrage zu Patientenkontakten

2024 | 02.07. Der Berufsalltag von Freiberuflern und Selbstständigen ist geprägt durch den direkten Kontakt zu Menschen. Durch die Umfrage des BFB sollen Zahlen erhoben werden, die die Häufigkeit der Patientenkontakte darstellen können.

IFK-Wissenschaftspreisträger 2024 ausgezeichnet

2024 | 01.07. Beim IFK-Tag der Wissenschaft an der Hochschule Osnabrück wurden am vergangenen Freitag bereits zum 20. Mal besonders herausragende Abschlussarbeiten von Bachelor- und Masterabsolventen der Physiotherapie geehrt.