Videotherapie praktisch umgesetzt 

Ab Juli 2022 bietet der IFK erstmals Fortbildungen zur Videotherapie in der physiotherapeutischen Behandlung an. Seit dem 1. April 2022 ist die Videotherapie Teil der physiotherapeutischen Regelversorgung und können Physiotherapeuten Patienten mit einer Heilmittelverordnung bestimmter Leistungspositionen zu einem bestimmten Anteil in Videotherapie behandeln.

Aber welche Techniken eignen sich am besten, um sie auf digitalem Weg zu vermitteln, welche Vorkehrungen müssen Patient und Behandler treffen und wie treten Sie bei einer Videotherapie als Therapeut kompetent und professionell auf?


Um die Antworten auf diese und weitere Fragen geht es in den Videotherapie-Fortbildungen. In den Veranstaltungen werden die Grundlagen vermittelt, wie Sie Ihre physiotherapeutischen Kompetenzen in der digitalen Behandlungssituation des jeweiligen Heilmittels bestmöglich einsetzen können. Es werden die Möglichkeiten und Grenzen und der Videotherapie aufgezeigt und anhand praktischer Beispiele veranschaulicht, wie Behandlungsmaßnahmen an die digitale Therapiesituation angepasst werden können.  


Termine und Anmeldung für die Fortbildungen:



Weitere Informationen zu den Fortbildungen erhalten Sie im Referat Fortbildung der IFK-Geschäftsstelle (Matthias Wagner, E-Mail: wagner@ifk.de, Tel.: 0234 97745-999).

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.