AOK kündigt digitalen Nachweis über Zuzahlungsbefreiung an

Versicherte der AOK können ab Ende Februar den Nachweis über eine Befreiung von der Zuzahlung digital abrufen – also zum Beispiel auf dem Smartphone. Die digitale Zuzahlungsbefreiung wird dann in der AOK-App angezeigt und besitzt die gleiche Gültigkeit, wie die bisherige Variante in Papierform.

Auch Physiotherapeuten müssen somit zukünftig den digitalen Nachweis bei Patienten akzeptieren, die von der Zuzahlung befreit sind. Personen, die über keine Befreiung verfügen, wird dieser Nachweis in der AOK-App nicht angezeigt.


Wenn der Patient die Befreiung bestätigt, wird die Zuzahlung nicht vom Patienten eingezogen, sondern kann der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden – auch dann, wenn das Feld „Zuzahlungspflicht“ auf der Verordnung angekreuzt ist. Eine Änderung des Feldes ist in diesem Fall nicht notwendig.


IFK-Mitglieder können das Merkblatt „Zuzahlungsregelungen GKV und andere Kostenträger (A 15)“ im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite (Physioservice) herunterladen oder in der Geschäftsstelle anfordern. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.



Weitere Artikel

IFK-Tag der Wissenschaft am 27. Juni – jetzt anmelden!

2025 | 03.06. Am 27. Juni ist es wieder so weit: Der IFK-Tag der Wissenschaft geht in die 21. Runde – diesmal in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen auf dem Campus Jülich. Unter dem Motto „Technik trifft Therapie. Neue Perspektiven in der physiotherapeutischen Versorgung“ erwartet die Teilnehmenden ein spannendes Programm.

TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.