Anerkennung Bundesrahmenvertrag: keine Frist-Verlängerung

Die Frist zur Anerkennung des seit August 2021 gültigen Bundesrahmenvertrags bei den ARGEn Heilmittel der Bundesländer endet am 31. Januar 2022. Der GKV-Spitzenverband hat bereits angekündigt, die Frist für die Anerkennung nicht verlängern zu wollen.

Selbstständige Physiotherapeuten, die bis zum Stichtag dem Vertrag nicht zugestimmt haben, können nach dem 1. Februar 2022 ihre Zulassung verlieren und müssten diese neu beantragen. In der Zwischenzeit dürften sie dann keine Behandlungen mit der GKV abrechnen.


Rund drei Viertel der IFK-Mitglieder haben den Bundesrahmenvertrag über den Verband anerkennen lassen. Im Vergleich zur gesamten Berufsgruppe stehen die Verbandsmitglieder damit gut dar: Laut GKV-SV haben bundesweit bisher erst etwa 42 Prozent (Stand 10.01.2022) der selbstständigen Physiotherapeuten eine Anerkenntniserklärung eingereicht.


Die Anerkenntniserklärung finden Sie hier: Anerkenntniserklärung. Bei Fragen zur Anerkennung können sich Mitglieder gern an die IFK-Mitarbeiter des Referats Recht – Zulassungswesen wenden (Tel.: 0234 97745-777, E-Mail: zulassung@ifk.de

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