Update Infektionsschutzgesetz:

Die Gesundheitsministerkonferenz fordert den Bundesgesetzgeber in einem Beschluss auf, klarzustellen, dass für die immunisierten Beschäftigten – auch in Physiotherapiepraxen - eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung (Selbsttest) ausreichend ist.

Bis zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben die Bundesländer vereinbart, dass sich geimpfte oder genesene Praxisinhaber und Mitarbeiter zwei Mal wöchentlich testen. Diese Tests können auch Selbsttests in Eigenanwendung ohne Überwachung durch den Praxisinhaber oder einen anderen Beschäftigten sein. Dieser Test kann auch zu Hause vor der Arbeit durchgeführt werden.

 

 

Für nicht Geimpfte oder nicht Genesene bleibt es bei der täglichen Testpflicht.

 

 

Weitere Artikel

Ab 1. Februar 2026: Höhere Vergütungssätze der Postbeamtenkrankenkasse

2026 | 29.01. Einen Monat nach den Erhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt jetzt auch die Vergütung bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Die neuen Preise entsprechen weitgehend den Preisen der GKV und gelten für alle Behandlungen von Postbeamten des einfachen Dienstes (Mitgliedergruppe A), die ab dem 1. Februar 2026 durchgeführt werden. 

IFK-Praxisübergabeseminare: Schon heute die Weichen für morgen stellen

2026 | 26.01. Bei Ihnen steht demnächst oder in ein paar Jahren der Ruhestand an und Sie machen sich Gedanken, wie Sie die Übergabe Ihrer Praxis reibungslos gestalten können? Dann möchten wir Ihnen unsere Praxisübergabeseminare ans Herz legen! Mitte Mai startet unsere neue digitale Seminarreihe, bestehend aus drei Themenblöcken, die Sie je nach Bedarf individuell auswählen können.