Vorsicht vor Abzocke bei Brandschutz Überprüfungen
Mitglieder haben dem IFK berichtet, dass – bisher hauptsächlich in NRW – Firmen an Praxen herantreten, um die angeblich erforderlichen Überprüfungen der Feuerlöscher vorzunehmen, obwohl die Überprüfungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Nach DIN 14406-1 beträgt die Überprüfungsfrist für die Instandhaltung von Feuerlöschern längstens zwei Jahre. Das Regelintervall wird üblicherweise auch ausgeschöpft.
Darüber hinaus entsprachen die von den Brandschutzfirmen verwandten Feuerlöscher-Prüfnachweise nicht dem Stand der Technik.
Mitglieder, die von ihnen unbekannten Brandschutzfirmen kontaktiert und auf eine Überprüfung gedrängt werden, sollten den Vertragsabschluss verweigern und sich mit dem IFK-Referat Recht in Verbindung setzen, Tel. 0234 97745-0 oder E-Mail: ifk@ifk.de.