Preise für Privatpatienten individuell festlegen

Wenn Physiotherapeuten Privatpatienten behandeln, sind sie in ihrer Preisgestaltung grundsätzlich nicht an Gebührensätze gebunden. Vielmehr können und sollen sie ihre Vergütungsstruktur den individuellen Praxisbegebenheiten anpassen. Deshalb veröffentlicht der IFK auch keine „Preislisten“ für die Behandlung Privatversicherter.

Der IFK hält es für wenig sinnvoll die beihilfefähigen Höchstsätze als Preisliste einzusetzen. Diese Beträge weisen lediglich den Umfang aus, den Beihilfeberechtigte von ihrer Beihilfestelle ersetzt bekommen. Bei Festlegung dieser Sätze spielt jedoch weniger die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit von Physiotherapiepraxen eine Rolle. Vielmehr steht die Haushaltslage von Bund, Ländern und Kommunen im Vordergrund.
Für die Kalkulation der Privatpreise spielen hingegen zum Beispiel die Kosten für die Praxis eine Rolle. Je nach Standort differiert schon der Mietpreis enorm. Und auch der Wert der Ausstattung hängt mit davon ab, ob beispielsweise Krankengymnastik am Gerät angeboten wird oder nicht. Praxisinhaber müssen solche Grundkosten bei der Kalkulation berücksichtigen, wenn sie wirtschaftlich erfolgreich arbeiten wollen.
Ausschlaggebend für die Vergütungssätze ist außerdem die Qualität der Leistung. Da fließt auch ein, ob der Therapeut eine herausragende Spezialisierung auf einem bestimmten Gebiet hat oder zum Beispiel in vielen Gebieten besonders gut aufgestellt ist. Der Praxisinhaber entscheidet selbst, wie er seine Preise ansetzt. Wichtig ist jedoch, den Patienten vor Behandlungsantritt über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform zu informieren.
IFK-Mitglieder erhalten einen Musterbehandlungsvertrag und weitere ausführliche Informationen zum Thema im neu überarbeiteten „Merkblatt A02_Abrechnung Privatpatienten“ im Physioservice.

Weitere Artikel

Schluss mit dem Aufschieben – Jetzt gemeinsam mit dem IFK den TI-Prozess starten

2026 | 22.07. Wer das Thema TI auf die „lange Bank“ schiebt, ist nicht allein. Doch auch, wenn Aufschieben bisher der richtige Weg war: Je näher die Frist rückt, desto größer werden meist der Aufwand und der Druck. Nun ist also der richtige Augenblick sich mit dem Thema TI-Anschluss auseinanderzusetzen. Denn Fakt ist, dass die Anbindung Zeit kostet – und vielleicht auch das eine oder andere graue Haar. Tun Sie sich und Ihren Nerven einen Gefallen und öffnen Sie sich dem Thema (wieder).

Bewegungstherapie bleibt zentrale Säule der Versorgung

2026 | 21.07. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen für das Disease-Management-Programm (DMP) Chronischer Rückenschmerz aktualisiert. Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens begrüßte der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), dem der IFK angehört, insbesondere die Nennung von körperlichem Training in dem DMP-Programm.

Studie zu Wertschätzung bei der Arbeit in Gesundheitsberufen – Jetzt mitmachen!

2026 | 20.07. Nicht immer ist ein „gutes“ Gehalt ein Garant für zufriedene Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Vielmehr fördert es die Mitarbeiterzufriedenheit, wenn ein wertschätzender Umgang miteinander herrscht und die Erwartungen und Wünsche der Arbeitnehmerinnen ernstgenommen werden. Denn nur, wer sich an seinem Arbeitsplatz wohl fühlt, bleibt gerne bei seinem Arbeitgeber und ist in der Lage, eine stabile, qualitative und hochwertige Versorgung sicherzustellen.