Preise für Privatpatienten individuell festlegen

Wenn Physiotherapeuten Privatpatienten behandeln, sind sie in ihrer Preisgestaltung grundsätzlich nicht an Gebührensätze gebunden. Vielmehr können und sollen sie ihre Vergütungsstruktur den individuellen Praxisbegebenheiten anpassen. Deshalb veröffentlicht der IFK auch keine „Preislisten“ für die Behandlung Privatversicherter.

Der IFK hält es für wenig sinnvoll die beihilfefähigen Höchstsätze als Preisliste einzusetzen. Diese Beträge weisen lediglich den Umfang aus, den Beihilfeberechtigte von ihrer Beihilfestelle ersetzt bekommen. Bei Festlegung dieser Sätze spielt jedoch weniger die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit von Physiotherapiepraxen eine Rolle. Vielmehr steht die Haushaltslage von Bund, Ländern und Kommunen im Vordergrund.
Für die Kalkulation der Privatpreise spielen hingegen zum Beispiel die Kosten für die Praxis eine Rolle. Je nach Standort differiert schon der Mietpreis enorm. Und auch der Wert der Ausstattung hängt mit davon ab, ob beispielsweise Krankengymnastik am Gerät angeboten wird oder nicht. Praxisinhaber müssen solche Grundkosten bei der Kalkulation berücksichtigen, wenn sie wirtschaftlich erfolgreich arbeiten wollen.
Ausschlaggebend für die Vergütungssätze ist außerdem die Qualität der Leistung. Da fließt auch ein, ob der Therapeut eine herausragende Spezialisierung auf einem bestimmten Gebiet hat oder zum Beispiel in vielen Gebieten besonders gut aufgestellt ist. Der Praxisinhaber entscheidet selbst, wie er seine Preise ansetzt. Wichtig ist jedoch, den Patienten vor Behandlungsantritt über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform zu informieren.
IFK-Mitglieder erhalten einen Musterbehandlungsvertrag und weitere ausführliche Informationen zum Thema im neu überarbeiteten „Merkblatt A02_Abrechnung Privatpatienten“ im Physioservice.

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.