Entscheidungsrechte für Heilmittelerbringer – ein Blick auf den Gemeinsamen Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das entscheidende Steuerungsgremium für die medizinische Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten.

Der G-BA entscheidet, was als „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten“ (§ 92 SGB V) zu verstehen ist. Der G-BA ist damit das entscheidende Steuerungsgremium für die medizinische Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten.

Selbstverwaltung bislang unter sich
Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium der Selbstverwaltung. Der Umstand, dass sich der G-BA nur aus Vertretern der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland zusammensetzt, wird in der Gesundheitsbranche immer kritischer gesehen. Insbesondere wird beanstandet, dass Heilmittelerbringer, Apotheker und andere an der Therapie beteiligte Berufsgruppen zwar ein Recht zur Stellungnahme gegenüber dem G-BA haben, aber an dessen Willensbildung  nicht beteiligt sind.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat hierzu unter anderem mit dem Unabhängigen Vorsitzenden des G-BA, Prof. Josef Hecken, mehrfach Gespräche geführt. Unsere Gespräche zeigen Wirkung:  Prof. Hecken hat am 6. Juni 2018 morgens im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages und ebenso nachmittags in seinem Referat auf dem Hauptstadtkongress zu dieser Frage klar Position bezogen. So kann er sich vorstellen, die wachsende Bedeutung der Heilmittelerbringer „in irgendeiner Form (im G-BA) abzubilden“.

Diese Aussage von Prof. Hecken begrüßt der SHV ausdrücklich. Allerdings steht für den SHV auch fest: Die Mitgliedschaft im G-BA ist und darf kein Selbstzweck sein. Nur wenn sich die Strukturen des G-BA grundsätzlich ändern und dadurch eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe entsteht, macht eine Mitgliedschaft der Heilmittelverbände im G-BA Sinn.

Weitere Artikel

CPTE: Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung

2026 | 25.09. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielsweise für den CPTE-Artikel „Die neue Klassifikation chronischer Schmerzen in der ICD-11 – Eine Einführung“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis April 2027 abgelegt werden kann.

Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich

2026 | 22.09. Eine neue Ausgabe unseres Interviewformats "Perspektiven Physiotherapie: Wichtige Fragen – klare Antworten" ist online. Dieses Mal sprechen wir mit Ute Repschläger über die Bürokratieentlastung im Heilmittelbereich.

therapie Hamburg: Kostenlose Tickets für IFK-Mitglieder

2026 | 18.09. Am 6. und 7. November 2026 öffnet die Messe therapie Hamburg ihre Tore. Als Branchentreff für alle, die in Physio-, Ergo- oder Sporttherapie tätig sind, bietet die Messe an zwei Tagen viele Angebote rund um die Heilmittelbranche.