Warnung vor Einzelverträgen mit der HUK-Coburg

In den letzten Wochen schrieb die HUK-Coburg Private Krankenversicherung bundesweit Praxen mit dem Angebot von Kooperations- bzw. Einzelverträgen an und verwies dabei auf vermeintliche Vorteile wie Vergütung über den GKV- und Beihilfesätzen, Ausbau Ihrer Marktposition sowie eine gezielte Steuerung der Patienten durch den Versicherer.

Allerdings orientieren sich die dort angebotenen Preise an den bereits beschlossenen Beihilfesätzen des Bundes, die wiederum zunächst nur für Bundesbeamte gelten werden. Mit dem offiziellen Inkrafttreten dieser neuen Sätze ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Damit die Beihilfesätze auch für Landesbeamte gelten, müssen sie erst noch in jedem Bundesland anerkannt werden.

Generell lehnt der IFK das Angebot von Einzelverträgen ab, denn so verliert der Praxisinhaber die Autonomie, seine Preise für Privatversicherte selbst betriebswirtschaftlich angemessen kalkulieren zu können. Daher rät der IFK nach inhaltlicher und rechtlicher Prüfung seinen Mitgliedern von der Unterzeichnung dieses Vertrags ab!

Bitte beachten Sie: Auch nach der demnächst zu erwartenden Erhöhung der Beihilfesätze wird weiterhin gelten, dass Praxisinhaber bei der Festlegung ihrer Privatpreise nicht an die Sätze der Beihilfe gebunden sind. Hier ist einzig und allein die mit dem Privatpatienten vereinbarte Vergütung ausschlaggebend, die der Praxisinhaber insbesondere nach seinen individuellen Kostenerwägungen festlegt. Weitere Informationen zur Preisgestaltung finden IFK-Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Homepage in dem Merkblatt „A2 Abrechnung mit Privatpatienten“. Für eine nähere Einzelfallberatung stehen IFK-Mitgliedern die Experten des Referats Recht der IFK-Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 0234/97745-0 zur Verfügung.

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.