GKV-Spitzenverband reicht Klagebegründung ein

Im Mai wurde bekannt, dass der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) gegen den Schiedsspruch der Schiedsstelle Heilmittel vom 19. März 2025 Klage eingereicht hat. Nun liegt den Physiotherapieverbänden die Klagebegründung vor.

Der GKV-SV beklagt konkret, dass die Schiedsstelle den Physiotherapeuten für das zweite Quartal 2025 eine verdoppelte Vergütungssteigerung von 8,02 Prozent zugesprochen hat.

Als sogenannte Beigeladene werden die Physiotherapieverbände im eigenen Interesse tätig und müssen weder den GKV-SV als Kläger noch die Schiedsstelle als Beklagten unterstützen. Aktuell bewerten die Verbände die Klagebegründung und bereiten eine Erwiderung darauf vor. 

Wann das Verfahren am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verhandelt wird, ist nicht bekannt.

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