Erwartungen nicht erfüllt

Das Versorgungsstärkungsgesetz ist im Bundestag beschlossen worden. Es enthält einige Verbesserungen für Physiotherapiepraxen, für die sich der IFK und der SHV seit Jahren eingesetzt haben, z. B. die Einführung einer Arztsoftware zum 1. Januar 2017, durch die fehlerhaften ärztlichen Verordnungen zukünftig der Garaus gemacht werden soll. Auch die Bedrohung, die Ärzte durch Regressverfahren immer wieder verspüren, werden ab 2017 weitgehend verschwinden. Auf weitere Detailregelungen ist noch an anderer Stelle einzugehen.

Das Versorgungsstärkungsgesetz ist im Bundestag beschlossen worden. Es enthält einige Verbesserungen für Physiotherapiepraxen, für die sich der IFK und der SHV seit Jahren eingesetzt haben, z. B. die Einführung einer Arztsoftware zum 1. Januar 2017, durch die fehlerhaften ärztlichen Verordnungen zukünftig der Garaus gemacht werden soll. Auch die Bedrohung, die Ärzte durch Regressverfahren immer wieder verspüren, werden ab 2017 weitgehend verschwinden. Auf weitere Detailregelungen ist noch an anderer Stelle einzugehen.

Dennoch muss man ohne Umschweife festhalten, die Erwartungen, die zuletzt insbesondere durch das CDU/CSU Thesenpapier zur Heilmittelversorgung und durch Interviews beispielsweise der Abgeordneten Spahn (CDU) oder Mattheis (SPD) zur Verbesserung der physiotherapeutischen Versorgung geweckt wurden, sind leider wieder nicht erfüllt worden. Allen Demos, allen Unterschriftenaktionen, allen Einsatzes einzelner Abgeordneter zum Trotz hält der Gesetzgeber an der Bindung der Vergütungen an die Grundlohnsumme fest. Das ist eine große Enttäuschung und liegt sicher nicht im Engagement der Verbände begründet.

Natürlich werden wir uns nicht unterkriegen lassen, aber erst einmal herrscht Unverständnis. Fortschritte sind wieder nur in kleinen Schritten zu erzielen. Der Gesetzentwurf enthält leider auch keinerlei Aussagen zu einer neuen Aufgabeverteilung zwischen Ärzten und Physiotherapeuten. Das bedeutet, der Status Quo wird zunächst nicht angegriffen. Auch hier werden wir sicher nicht locker lassen und politische Akteure an ihre vielfach geäußerte Unterstützung erinnern.

Zumindest ist es in einer konzertierten Aktion des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) mit dem vdek gelungen, noch einen Preisausgleichsmechanismus in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Für diese Aufnahme gebührt dem Gesetzgeber Dank. Davon profitieren in den nächsten Jahren vor allem die Länder im Osten Deutschlands, aber auch Länder wie Bremen, Berlin und Niedersachsen. Die Wirkung in Ländern wie Bayern oder Baden-Württemberg wird eher gering sein.

Im Ergebnis enttäuscht das Gesetz deswegen diesmal besonders, da viele politische Akteure andere Erwartungen geweckt haben und das maßgebliche Problem der Branche, die unzureichende Vergütung, nur unzureichend aufgegriffen wurde. Niemand soll in der Politik behaupten, die unangemessene Vergütung in der Physiotherapie sei nicht bekannt gewesen.

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.