Telerehabilitation in der Physiotherapie

Telerehabilitation ist in Australien ein anerkanntes Teilgebiet der Physiotherapie. In dem Flächenstaat können so Patienten auch über weite Distanzen physiotherapeutisch diagnostiziert und behandelt werden. Damit hat jeder einen grundsätzlichen Zugang zur physiotherapeutischen Versorgung. Da auch in Deutschland Patienten zum Beispiel aus ländlichen Regionen nicht immer Zugang zu einer Physiotherapie-Praxis in erreichbarer Nähe haben, ist eine Übertragung des australischen Modells vor allem zukünftig denkbar.

In Australien unterstützt die Regierung die Forschung und den Einsatz der Telerehabilitation. Dabei kommen auch Technologien zur Videokonferenz zum Einsatz, bei denen Physiotherapeut und Patient live zugeschaltet sind.

Der australische Physiotherapeut Prof. Trevor Russell ist Co-Director der Telerehabilitation Research Unit der University of Queensland und gewährte der IFK-Vorsitzenden Ute Repschläger nun einen Einblick in das von ihm mitentwickelte Telerehabilitationssystem eHAB: Ein computerbasiertes Videokonferenz-System, mit dem Physiotherapeuten mit Patienten in ihrer häuslichen Umgebung in Kontakt treten, eine Anamnese und Sichtbefund durchführen und auch den Range of Motion (Bewegungsausmaß) messen können. Ferner ist eine Anleitung zum Eigenübungsprogramm möglich.
Zu den Forschungsvorhaben von Prof. Trevor Russell zählt nun zum Beispiel die Frage, ob physiotherapeutische Untersuchungen im direkten Kontakt zum Patienten zu gleichen Ergebnissen führen wie bei der Telekommunikation. 

Ein ausführlicher Bericht zum Thema Telerehabilitation und das Modell in Australien folgt in der zweiten Jahreshälfte in unserem Fachmagazin physiotherapie.

Weitere Artikel

IFK-Tag der Wissenschaft am 27. Juni – jetzt anmelden!

2025 | 03.06. Am 27. Juni ist es wieder so weit: Der IFK-Tag der Wissenschaft geht in die 21. Runde – diesmal in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen auf dem Campus Jülich. Unter dem Motto „Technik trifft Therapie. Neue Perspektiven in der physiotherapeutischen Versorgung“ erwartet die Teilnehmenden ein spannendes Programm.

TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.