IFK-Wissenschaftspreise 2014

2014 schreibt der IFK zum zehnten Mal Wissenschaftspreise für Hochschulabsolventen mit hervorragenden wissenschaftlichen Arbeiten aus. In diesem Jahr wird der Bachelorpreis wieder in zwei verschiedenen Kategorien vergeben.

Damit trägt der IFK der weiter fortschreitenden Entwicklung der Hochschullandschaft Rechnung: Künftig gibt es zwei Bachelorpreise in der Kategorie Literatur- und Übersichtsarbeiten/Konzeptentwicklung und zwei Bachelorpreise in der Kategorie Klinisch/Experimentell. Zudem werden wieder ein Masterpreis und zwei Posterpreise verliehen. Die Preisverleihung findet am 13. Juni 2014 auf dem IFK-Wissenschaftstag in Bochum statt.
Auch beim IFK-Tag der Wissenschaft gibt es diesem Jahr viel Neues zu erleben. Die Präsentationen der Preisträger sowie die Preisverleihung werden erstmals von einer Vortragsreihe zum Thema „Hand und Schmerz“ eingerahmt, die der IFK in Kooperation mit dem Bochumer Universitätsklinikum Bergmannsheil veranstaltet. Weitere Informationen zum IFK-Tag der Wissenschaft sowie eine Anmeldemöglichkeit, finden Sie in Kürze auf der IFK-Homepage.
Die vier Bachelorpreise sind mit insgesamt 3.000 € dotiert und werden in gestufter Form verliehen (2 x 1.000 € und 2x 500 €). Der Masterpreis ist mit 1.500 € ausgelobt. Sollten gleichwertige Abschlussarbeiten vorliegen, behält sich der IFK eine weitere Aufteilung der Preise vor. Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Abschlussarbeiten und entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges über die Preisvergabe.


Die Bewerbungsfrist endet am 11. April 2014!

Bewerbungskriterien:

1. Für die Wissenschaftspreise können sich Physiotherapeuten mit ihrer Bachelorarbeit im Bereich Physiotherapie oder mit ihrer Masterarbeit über ein physiotherapeutisches Thema von einer deutschen Hochschule bewerben. Voraussetzung ist, dass die Abschlussarbeit nicht zu einem anderen Preisausschreiben eingereicht oder bereits veröffentlicht wurde.
2. Pro Hochschule werden maximal drei Bachelorarbeiten bzw. zwei Masterarbeiten für den Wissenschaftspreis zugelassen.
3. Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein (ab Prüfungsdatum).
4. Alle Bewerber des Wissenschaftspreises erklären sich bereit, an der Preisverleihung teilzunehmen. Preisträger erklären sich zudem bereit, ihre Abschlussarbeit in einem 10-minütigen Vortrag vorzustellen.
5. Der IFK behält sich das Recht einer Erstveröffentlichung der Arbeit – in Artikelform – in seinem Fachmagazin „physiotherapie“ vor, mit der Ausnahme, dass die Erstveröffentlichung in „physioscience“ erfolgt. Ausnahmen sind durch den IFK zu genehmigen.
6. Alle Bewerber, die nicht unter den Preisträgern sind, verpflichten sich, an der Posterpreisverleihung teilzunehmen. Für die Posterpreisverleihung ist dem IFK bis zum 10. Juni 2014 ein Poster in DIN A1 oder DIN A0 über das Thema der wissenschaftlichen Abschlussarbeit einzureichen.
7. Folgende Unterlagen sind mit dem Bewerbungsschreiben in Kopie einzureichen: Berufsurkunde, Empfehlungsschreiben des Erstprüfers für die Teilnahme an dem Wissenschaftspreis und die Bachelor- bzw. Masterarbeit anonymisiert auf CD-ROM, Anerkenntniserklärung der Bewerbungskriterien des IFK-Wissenschaftspreises. Wurde eine Abschlussarbeit von zwei Autoren erstellt, so sind die einzelnen Autoren und deren eigenständige Leistung deutlich in der Arbeit zu kennzeichnen. Bachelorabsolventen müssen unbedingt angeben, ob die Arbeit in der Kategorie Literatur- und Übersichtsarbeiten/Konzeptentwicklung oder in der Kategorie Klinisch/Experimentell eingereicht wird.

Weitere Artikel

Beitritt Bundesverband Managed Care (BMC): IFK jetzt Mitglied

2025 | 22.04. Seit Ende letzten Monats ist der IFK offiziell eines von über 250 Mitgliedern des Bundesverbands Managed Care (BMC) und kann somit vom vielfältigen Wissens- und Erfahrungsschatz des Netzwerks – bestehend aus zahlreichen Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens – profitieren.

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.