Neuer Gesundheitsausschuss konstituiert

Die Mitglieder des neuen Gesundheitsausschusses stehen fest. Für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages fungiert Edgar Franke (SPD) als Vorsitzender und löst damit seine Vorgängerin Carola Reimann (SPD) ab. Der Ausschuss für Gesundheit besteht aus 37 Mitgliedern: 18 aus der CDU/CSU-Fraktion, 11 von der SPD und jeweils vier Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Die Mitglieder lauten wie folgt:
CDU/CSU: Ute Bertram, Rudolf Henke, Michael Hennrich, Hubert Hüppe, Erich Irlstorfer, Dr. Roy Kühne, Dr. Katja Leikert, Karin Maag, Reiner Meier, Maria Michalk, Dietrich Monstadt, Lothar Riebsamen, Erwin Rüddel, Heiko Schmelzle, Tino Sorge, Jens Spahn, Thomas Stritzl, Emmi Zeulner.
SPD: Heike Baehrens, Burkhard Blienert, Sabine Dittmar, Dr. Edgar Franke, Dirk Heidenblut, Marina Kermer, Helga Kühn-Mengel, Hilde Mattheis, Bettina Müller, Mechthild Rawert, Martina Stamm-Fibich.
Bündnis 90/Die Grünen: Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe.
Die Linke: Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann.
Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören die Weiterentwicklung der Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung, die Patientenrechte, die ärztlichen Belange, sowie ethische Fragen der Medizin und die Arzneimittelsicherheit.

Weitere Artikel

Beitritt Bundesverband Managed Care (BMC): IFK jetzt Mitglied

2025 | 22.04. Seit Ende letzten Monats ist der IFK offiziell eines von über 250 Mitgliedern des Bundesverbands Managed Care (BMC) und kann somit vom vielfältigen Wissens- und Erfahrungsschatz des Netzwerks – bestehend aus zahlreichen Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens – profitieren.

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.