G-BA konkretisiert Verfahren für Langfristgenehmigungen

Da durch die Neureglung des Verfahrens von langfristigen Verordnungen Unklarheiten entstanden waren, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun folgendes konkretisiert: Versicherte ohne eine gelistete ICD-10 Diagnose müssen bis zur Genehmigung des langfristigen Heilmittelbedarfs erst nach den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie versorgt werden.

– also mit Erstverordnung, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls. Im Falle einer begründeten Ablehnung des Langfristbedarfs sind medizinisch notwendige Heilmittel trotzdem weiterhin vom Arzt zu verordnen.  

Versicherte mit einer gelisteten ICD-10 Diagnose müssen das Verfahren Erst-/Folgeverordnungen/Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls nicht durchlaufen. Sie können unmittelbar Verordnungen außerhalb des Regelfalls mit einer Verordnungsmenge für bis zu zwölf Wochen erhalten. Dies gilt sowohl bei erstmaliger ambulanter Versorgung, z.B. nach einem vorangegangenem stationären Aufenthalt oder einer Rehabilitationsmaßnahme, als auch bei schon länger bestehenden Schädigungen, z.B. nach einem behandlungsfreien Intervall.

Weitere Artikel

IFK auf der THERAPIE Düsseldorf: Kompetente Beratung direkt an Ort und Stelle

2025 | 07.10. 4.800 Besucher, 144 Aussteller und zwei strahlende Gewinnerinnen: Die diesjährige THERAPIE in Düsseldorf am 19. und 20. September war ein voller Erfolg – sowohl für den Veranstalter als auch für den IFK. Zahlreiche Interessierte waren der Einladung gefolgt und nutzten die Messepräsenz des Verbands, um sich allgemein über die berufspolitische Arbeit und Vorteile einer Mitgliedschaft beim IFK zu informieren oder ganz konkret Rat zu aktuellen Problemen im Praxisalltag einzuholen.

Notfallpatient GKV: Der SHV warnt eindringlich vor Einsparungen bei Heilmitteln

2025 | 01.10. Im Auftrag von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erarbeitet die zu diesem Zweck eingerichtete Finanzkomission Gesundheit Lösungsvorschläge zur Stabilisierung des defizitären GKV-Systems. Um die finanzielle Schieflage des Systems ohne signifikante Mehrbelastung der Beitragszahler ausgleichen zu können, sollen Einsparpotenziale identifiziert werden. Darin sieht der SHV eine Gefahr für die Versorgungssicherheit.

Die IFK-Vertreterversammlung

2025 | 30.09. Zweimal im Jahr treffen sich die Sprecher der IFK-Regionalausschüsse planmäßig, um über die berufspolitische Ausrichtung des Bundesverbands abzustimmen. Gemeinsam bilden sie eines der wichtigsten Gremien des IFK: die Vertreterversammlung (VV). Sie bildet das Fundament für den Austausch über die Verbandslinien des IFK. Jedes VV-Mitglied hat dabei die Möglichkeit, sich und seine Erfahrungen mit einzubringen. Die dabei getroffenen Abstimmungen werden nicht nur zu den Treffen, sondern auch im laufenden Jahr immer wieder initiiert. Für den Verband ist die Partizipation der IFK-Mitglieder unersetzlich.