Gerichtstermin beim Bundessozialgericht steht fest

Bereits 2021 hatten sowohl die maßgeblichen Physiotherapieverbände als auch der GKV-Spitzenverband gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel geklagt. Dabei ging es vor allem darum, eine wirtschaftlich angemessene und gerechte Vergütung für die Physiotherapiebranche zu erreichen. In den Klagen der Physiotherapieverbände wurden unter anderem die Angemessenheit der von der Schiedsstelle festgesetzten Preisparameter, wie z. B. das Heranziehen der Gehaltssteigerungen im TVÖD als Referenz für die Entwicklung der Personalkosten der Physiotherapeuten, sowie die nicht festgesetzten Zahlbeträge für 2021 als nicht hinnehmbar bewertet. Weitere strittige Parameter zur Preisbildung sind insbesondere die Jahresleistungszeit, die Praxisgröße sowie die Abbildung des Unternehmerrisikos.

Anschließend an das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) von April 2024 und Prüfung der Urteilsgründe hatten die Physiotherapieverbände beschlossen, gegen dieses Urteil Revision beim Bundessozialgericht (BSG) einzulegen. Im Revisionsverfahren prüft das BSG, ob das LSG Berlin-Brandenburg das Recht richtig angewendet hat oder ob im bisherigen Verfahren Rechtsfehler entstanden sind. Neue Beweise oder Dokumente können nicht mehr eingebracht werden.

Nun wurde ein Verhandlungstermin festgelegt. Am 18. Dezember 2025 findet vor dem BSG in Kassel die Verhandlung des Revisionsverfahrens statt. Ob das Verfahren noch in diesem Jahr zum Abschluss kommt, kann nicht vorhergesagt werden. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden die Verbände ihre Mitglieder informieren.

Rückblick: In der Juli-Ausgabe des IFK-Mitgliedermagazins physiotherapie des Jahres 2024 finden Sie einen ausführlichen Bericht zum Sachverhalt (ab Seite 22).

Weitere Artikel

Konkretisierung der Diagnoseliste Blankoverordnung

2026 | 05.01. In der Anlage 1 zum Rahmenvertrag nach § 125a SGB V (Blankoverordnung) hat sich eine kleine Anpassung ergeben. Der ICD-10-Code Z98.8- „Sonstige Zustände nach chirurgischem Eingriff“ wird künftig in die Codes Z98.80 sowie Z98.88 unterteilt.

Der IFK wünscht frohe Weihnachten!

2025 | 23.12. Liebe IFK-Mitglieder, liebe Leser, wieder neigt sich ein ereignisreiches und teils turbulentes Jahr dem Ende zu. Das gesamte IFK-Team wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!

Lösungen, Strategien, Partnerschaften: Dabei sein beim BMC-Kongress

2025 | 22.12. Der Kongress des Bundesverbands Managed Care (BMC) gibt am 27. und 28. Januar 2026 in Berlin einen wichtigen Anstoß für das gesundheitspolitische Jahr und steht unter dem Leitmotiv „Lösungen, Strategien, Partnerschaften“. Die Veranstaltung bringt Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens zusammen, darunter IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger, um gemeinsam Impulse für eine moderne und zukunftsfähige Versorgung zu entwickeln.