Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt in 2018

Im kommenden Jahr wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 1,0 Prozent abgesenkt. Dieser Richtwert für Kassenbeiträge wurde heute von dem Bundesministerium für Gesundheit per Meldung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Festlegung für 2018 bedeutet eine Senkung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte gegenüber 2017. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, wird von der jeweiligen Krankenkasse selbst festgelegt.

Die Absenkung des Zusatzbeitragssatzes ist Beweis für die gute Finanzlage in der GKV und muss für diese ebenso ein Signal sein, den gesellschaftlich wichtigen Bereich der Heilmittel durch angemessene Vergütungen zukunftsfähig zu machen.

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.