Warnung vor Unfallrisiken an elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen

Angesichts zweier tödlicher Unfälle rät die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Praxen dringend, vorhandene Liegen sowie Sicherheitsabläufe zu überprüfen. Die Gefahr sei als hoch einzustufen, weshalb Praxen unbedingt zeitnah tätig werden sollen.

Ebenso wichtig ist unter Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers, dass alle Beteiligten vor Ort über Risiken und Schutzmaßnahmen informiert sind. Dies gilt sowohl für das behandelnde Praxispersonal, als auch für Reinigungskräfte. Hier sind protokollierte Sicherheitsunterweisungen durchzuführen, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Durch das unabsichtliche Betätigen der elektrischen Höhenverstellung können Gefahrpotenziale entstehen, sobald sich eine Person unter der Liege befindet – beispielsweise weil dort etwas liegt oder der Bereich gereinigt werden soll. Schlimmstenfalls kann die Person eingeklemmt werden, so dass sie sich nicht mehr befreien kann und durch den steten Druck zu Tode kommt. Ebenso birgt die Bedienung durch das Praxispersonal Risiken. Daher müssen z. B. stets die Sicherungsstifte an der Sperrbox nach Nutzung der Liege abgezogen werden.

Die Nachrüstung von Liegen darf aus haftungsrechtlichen Gründen nur mit vom Hersteller freigegebenen Bauteilen sowie durch autorisierte Fachfirmen erfolgen. Passende Lösungen halten die Hersteller bereit. Bei Neuanschaffungen von Therapieliegen kann das Unfallrisiko durch die Wahl eines Modells mit Hubsäule und ausreichendem Abstand zwischen den Konstruktionsteilen reduziert werden.

Ein Infopapier des BGW zur Unfallprävention an Therapieliegen finden Sie hier

Weitere Artikel

Besuchen Sie den IFK auf der therapie Leipzig!

2025 | 09.04. Vom 8. bis 10 Mai 2025 ist der IFK auf der therapie Leipzig am Gemeinschaftsstand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) vertreten. Interessierte sind herzlich eingeladen, den Stand zu besuchen (Halle 1, Stand H38) und in den persönlichen Austausch mit den Mitarbteitern des IFK zu treten.

DGUV und Bundesbeihilfe: Erhöhung angekündigt

2025 | 04.04. Nachdem die Preise in der GKV per Schiedsspruch zum 1. April 2025 gestiegen sind, greift nun ein Automatismus, der 2023 durch den Rahmenvertrag mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vereinbart worden ist. Danach werden die DGUV-Preise für alle Verordnungen mit Behandlungsbeginn ab dem 1. Mai 2025 erhöht.