Wahlmöglichkeit in der Abrechnung bei Postbeamten A
Die Preise der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) orientieren sich grundsätzlich an den Vergütungssätzen der GKV. Ursprünglich lagen die Preise, die für die Behandlung von Postbeamten-A-Versicherten abgerechnet werden konnten, jeweils 12,5 Prozent über den GKV-Sätzen. Aufgrund der starken Erhöhungen der GKV-Vergütung in den letzten Jahren können die Gremien der PBeaKK diese Regelung aber nicht in dieser Höhe fortsetzen. Daher gelten aktuell die Preise aus dem vergangenen Jahr weiter, die ca. 3,8 Prozent über den Sätzen der GKV liegen.
Im Laufe dieses Jahres wird es voraussichtlich weitere Verhandlungen mit der PBeaKK mit dem Ziel einer weiteren Verbesserung der Preise geben. Bis dahin konnte der IFK mit der PBeaKK aber eine Kompromisslösung finden, die den Physiotherapeuten folgendes Wahlrecht einräumt:
Bei Postbeamten A können Praxen nach der weiterhin geltenden Preisliste direkt mit der PBeKK abrechnen. Dies bietet die gewohnte Rechtssicherheit und einen festen Preis, der immer noch leicht oberhalb des GKV-Niveaus liegt und direkt bei der Kasse eingefordert werden kann.
Alternativ können Physiotherapeuten Postbeamte A ab sofort auch wie Privatversicherte behandeln und von ihnen Privatpreise verlangen. Dies sollte aber in jedem Fall einhergehen mit einem Behandlungsvertrag, der vorab geschlossen wird, sowie mit einer eindeutigen Information des Versicherten, dass er ggf. entsprechende Zuzahlungen zu leisten hat. Erstattet wird ihm von der PBeaKK in diesem Fall nämlich nur der jeweilige Höchstsatz der Bundesbeihilfeverordnung.
Die aktuelle Preisliste der PBeaKK sowie unser Merkblatt A02 zur Abrechnung mit Privatpatienten finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich auf der IFK-Webseite. Bei weiteren Fragen zur Neuregelung mit der PBeaKK können sie sich zudem an die IFK-Abrechnungshotline unter 0234 97745-333 bzw. abrechnung@ifk.de wenden.