vdek-Verhandlung: Zwischenlösung in Sicht

Am 29.11. fand die erste Verhandlungsrunde mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) in Berlin statt. Die Verhandlung teilte sich im Lichte des Gesetzgebungsverfahrens zum HHVG in zwei Blöcke auf. Im ersten Block wurde perspektivisch über die Auswirkungen der Entkoppelung von der Grundlohnsumme nach Inkrafttreten des HHVG diskutiert. Im zweiten Block der Verhandlung ging es dann darum, eine für beide Seiten akzeptable Zwischenlösung zu finden.

Ziel ist es sicherzustellen, dass unsere Mitgliedspraxen nicht erst auf das Inkrafttreten des HHVG und in der Folge dann bis in die zweiten Jahreshälfte hinein auf die dringend erforderliche Honoraranpassung warten müssen. Nach mehrstündigen, intensiven Diskussionen sind die Ersatzkassen und die Berufsverbände am 29.11. mit einem Lösungsvorschlag auseinander gegangen, der noch weiterer Beratungen in den jeweiligen Gremien bedarf.

Voraussichtlich Mitte der 50. Kalenderwoche wird absehbar sein, ob und worauf wir uns  – im Sinne einer sachgerechten Zwischenlösung – einigen können. Wir werden Sie zeitnah weiter informieren.

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.