Themenabend Prüfpflichten und Rechnungskürzungen

Am 29. Januar 2014 veranstaltet der IFK in Bochum einen Themenabend, zu dem Physiotherapeuten und medizinische Fachangestellte herzlich eingeladen sind. Es sollen Details der Prüfpflichten und das korrekte Ausfüllen von Verordnungen erläutert werden, weil dies in letzter Zeit vermehrt zu Problemen in Praxisabläufen führte.

Es referiert der IFK-Experte Dr. Michael Heinen. Zudem wird Christoph Soldanski von der Abrechnungsfirma opta data die zehn häufigsten Gründe für Rechnungskürzungen der Kassen in Westfalen-Lippe und im Rheinland aufzeigen. Die Prüfung der Rezepte erfordert durch die teils restriktive Rechtsauslegung einiger Krankenkassen seit einigen Jahren erhöhten Verwaltungsaufwand in den Physiotherapiepraxen. Einige Kassen, wie z. B. die AOK Rheinland/Hamburg oder auch der vdek, verfahren mittlerweile nach umfangreichen Prüfkatalogen, die in einigen wesentlichen Punkten voneinander abweichen. Trotz der unterschiedlichen Verfahrensweisen einiger Krankenkassen können Arzt- und Therapiepraxen vielen Problemen oder Fehlern vorbeugen, wie der IFK-Infoabend „Rezeptprüfung und korrekte Ausstellung von Heilmittelverordnungen“ zeigen will.
Themenabend Prüfpflichten und Rechnungskürzungen
29. Januar 2014
18:00-20:00 Uhr
IFK-Fortbildungszentrum Bochum
Gesundheitscampus 33
44801 Bochum
Der IFK freut sich auf Ihre rege Teilnahme und bittet um Anmeldung bis zum 24. Januar 2014. Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Weitere Artikel

Businessplanwettbewerb 2026: Unternehmerluft schnuppern und Preisgeld sichern!

2026 | 06.03. Wer Physiotherapieschüler oder -student ist und davon träumt, irgendwann einmal eine eigene Physiotherapiepraxis zu leiten, sollte jetzt besonders aufmerksam lesen! Denn der IFK macht diesen Traum mit seinem renommierten Businessplanwettbewerb greifbar und öffnet dadurch jedes Jahr Türen zu zahlreichen fiktiven Praxen – ideal für Studierende und Auszubildende der Physiotherapie mit großen Plänen!

SHV reicht offizielle Beschwerde über WIDO-Heilmittelbericht ein

2026 | 05.03. Der SHV hat bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der zuständigen Aufsichtsbehörde für den AOK-Bundesverband, Beschwerde aufgrund von Falschdarstellungen im Rahmen der Berichterstattung zum WIDO-Heilmittelbericht, einer regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIDO), eingereicht.