Themenabend: Datenschutz in der Therapiepraxis

Am 25. Mai 2018 erhält die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbare Wirkung in allen Mitgliedstaaten und ist von öffentlichen wie privaten Stellen anzuwenden. Physiotherapeuten stehen dabei, wie alle Angehörigen von Gesundheitsberufen, vor der besonderen Herausforderung, dass sie Gesundheitsdaten verarbeiten – eine besonders sensible Kategorie personenbezogener Daten.

Dabei ist das Thema Datenschutz gar nicht neu. Heilmittelerbringer sind auch schon jetzt verpflichtet, den Datenschutz von personenbezogenen Daten sicherzustellen, wie beispielsweise den Monitor, auf dem die Patientendaten sichtbar sind, vor fremden Einblicken zu schützen. Durch das Inkrafttreten der neuen Datenschutzverordnung  werden in erster Linie erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten und Informationspflichten auf die Praxisinhaber zukommen.

Bei unserem Themenabend zum Datenschutz stellt den physiotherapeutischen Praxisbezug in den Mittelpunkt.

Termin:
16.05.2018

Veranstaltungsort:
IFK Fortbildungszentrum
Gesundheitscampus-Süd 33
44801 Bochum

Zeit:
18:30 - 20:30 Uhr

Referentin:
Andrea Beckmann-Mebus
Die Teilnahme ist kostenfrei.

Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Kontakt über die IFK-Geschäftsstelle, Herr Wagner, Tel.: 0234 97745 38 oder per Mail: Wagner@IFK.de.

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.