SHV reicht offizielle Beschwerde über BARMER Heilmittelreport ein
Der SHV hat sich förmlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für soziale Sicherung, über die BARMER beschwert. Grund sind die offensichtlichen Falschdarstellungen in dem jährlich erscheinenden BARMER Heilmittelreport, die der SHV bereits mehrfach kritisiert.
Seit der Fusion mit der GEK im Jahr 2010 veröffentlicht die BARMER einen jährlichen Bericht. In den letzten Jahren hat sich der Schwerpunkt des Berichts jedoch sehr einseitig in Richtung einer politischen Agenda verschoben, die im Hauptschwerpunkt nur noch die Ausgabensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung darstellte. Dabei häufen sich zuletzt offensichtliche und bewusste Fehldarstellungen, die ein ebenso verzerrtes wie schlechtes Bild auf die Heilmittelbranche – insbesondere auf die Inhaber ambulanter Heilmittelpraxen – werfen.
Bereits nach Veröffentlichung des Heilmittelreport 2022 hatte der SHV auf die offensichtlichen Fehldarstellungen der BARMER reagiert und einige der Aussagen des Berichts mit konstruktiven Gegenargumenten widerlegt und korrigiert. Dennoch wiederholen sich einige der offensichtlichen Fehldarstellungen im Report 2024.
Konkret behauptet die BARMER beispielsweise, der Absicht des Gesetzgebers, durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und den daraus resultierenden Gehaltserhöhungen dem Fachkräftemangel in der Heilmittelbranche zu begegnen, sei laut Report nicht nachgekommen worden. Vielmehr hätten die Gesetzesänderungen im Heilmittelbereich zu einem massiven Kostenanstieg in der Gesetzlichen Krankenversicherung geführt, jedoch zentrale Ziele verfehlt.
Dazu zieht die BARMER Zahlen der Bundesagentur für Arbeit heran, die aussagen, die Gehälter ambulant angestellter Therapeuten in der Physiotherapie seien im Zeitraum von 2017 bis 2022 um 29,4 Prozent erhöht worden. Tatsächlich liegen aber offizielle Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) vor, die sämtliche Gehaltszahlen der in Physiotherapiepraxen Beschäftigten abbilden und einen Wert von 43,0 Prozent für den betrachteten Zeitraum nachweisen. In der Logopädie sind es 42 Prozent. In der Ergotherapie ergibt sich für den Bereich der ambulant angestellten Ergotherapeuten allein von 2018 bis 2022 bereits eine Erhöhung von 36,5 Prozent.
Laut § 125 Abs. 2 Ziffer 9 SGB V sollen die Zahlen der BGW „zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelte“ in der Heilmittelversorgung herangezogen werden. Umso unverständlicher ist es, dass die BARMER eine andere, als die gesetzlich vorgeschriebene Statistik für die Analyse in einer hauseigenen Veröffentlichung verwendet.
Der BARMER Heilmittelreport greift also bewusst nicht auf teilweise gesetzlich vorgeschriebenes Datenmaterial zurück, sondern nutzt stattdessen Ausgangswerte, die kein realistisches Bild der Branchensituation abbilden. Basierend darauf trifft sie politisch motivierte Ableitungen zur wirtschaftlichen Situation der Heilmittelpraxen, der Praxisinhaber und deren Mitarbeiter. Die Behauptung, angestellte Therapeuten in den Praxen seien nicht angemessen an den Vergütungssteigerungen der letzten Jahre beteiligt worden, sind daher fachlich und sachlich falsch.
Mit seiner Beschwerde möchte der SHV das Bundesamt für Soziale Sicherung bitten, von seiner Aufgabe als Aufsichtsbehörde der BARMER Gebrauch zu machen und diese dazu aufzufordern, solch offensichtlich politisch motivierte Falschdarstellungen in Zukunft zu unterlassen. Von einer beitragsfinanzierten Körperschaft öffentlichen Rechts, muss Seriosität erwartet werden, die hier offensichtlich nicht vorhanden ist.