SHV als Sachverständiger bei Anhörung zum Pflegestudiumstärkungsgesetz

Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz plant die Bundesregierung die hochschulische Pflegeausbildung zu stärken und Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege einzuführen. Da in Änderungsanträgen zum Gesetzesentwurf auch Änderungen in den Berufsgesetzen für die Logopädie, die Ergotherapie und die Physiotherapie beabsichtigt werden, war der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) zur öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss geladen.

Durch die beabsichtigten Änderungen in den Berufsgesetzen für die Logopädie, die Ergotherapie und die Physiotherapie „erhalten sowohl die Länder als auch die Studierenden im Bereich der Modellstudiengänge das notwendige Mindestmaß an Planungssicherheit über den 31. Dezember 2024 hinaus“, so der SHV in seiner Stellungnahme. Zudem werden die für die Berufs- und Professionsentwicklung nötigen akademischen Strukturen verstetigt und deren Ausbau ermöglicht. Die Länder erhalten dadurch auch die Möglichkeit, bereits heute für die Zeit nach Beendigung der Modellphase neue Studiengänge zu konzeptionieren und weiterzuentwickeln. Studierende haben die Gewissheit, dass ihre Ausbildungen, die im Modellstudiengang begonnen wurden, auch abgeschlossen werden können. Darüber hinaus hält der SHV eine Befristung der Übergangsregelung, bis die Novellierung der jeweiligen Berufsgesetze abgeschlossen ist, für erforderlich. Diese Übergangsregelung dürfe jedoch nicht dazu führen, die Verantwortung für die Entscheidung über den Aufbau von Studiengängen auf die Länder zu verschieben, sondern nach wie vor müssen bundeseinheitliche Regelungen geschaffen werden. Dies beinhalte auch die dringend erforderlichen Reformen der Berufsgesetze.

In der Anhörung im Gesundheitsausschuss erkundigte sich Bettina Müller (SPD) dazu beim SHV, ob die Übergangsregelung bei den Therapieberufen sachgerecht sei und wie die Regelungen im Hinblick auf die Reform der Berufsgesetze und die Nachwuchsgewinnung zu beurteilen seien. Ute Repschläger, stellvertretende Vorsitzende des SHV, verdeutlichte, dass die Übergangsregelung für die hochschulische Ausbildung in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie sachgerecht sei. Die Reform der Berufsgesetze dürfe jedoch nicht verzögert werden. „Wir brauchen Reformen, um die Heilmittelberufe attraktiver zu machen und Nachwuchs zu gewinnen. Dazu kann die Akademisierung maßgeblich beitragen“, betonte Repschläger.

Die Stellungnahme des SHV zum Pflegestudiumstärkungsgesetz sowie eine Aufzeichnung der öffentlichen Anhörung stehen online auf der Internetseite des Bundestags zur Verfügung.

 

Weitere Artikel

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten. 

Eine App, zahlreiche Funktionen: ICD-10-Code-Suche, Beratung via Chat und mehr

2026 | 18.05. Mit der neuen App stellt der IFK seinen Mitgliedern ein vielseitiges und praxisnahes Tool für den Berufsalltag zur Verfügung. Sie bündelt wichtige Informationen und Services an einem Ort und erleichtert so die tägliche Arbeit in der Praxis. Neben dem Chat ist die integrierte ICD-10-Code-Suche ein weiteres Highlight. Schnell und zuverlässig kann damit geprüft werden, ob die auf der Verordnung angegebene Diagnose mit dem ICD-10-Code übereinstimmt.