Schiedsspruch: Offene Fragen bei Blankoverordnung

Nachdem am 19. März eine allgemeine Vergütungssteigerung durch den Beschluss des Schiedsgerichts festgesetzt wurde, kamen zuletzt Fragen bezüglich der Abrechnungsmodalitäten der Blankoverordnung auf.

Für konventionelle Verordnungen gilt unstrittig: Für alle Behandlungen ab morgen, 1. April, gelten die neuen Preise, die als Ausgleich für das erste Quartal eine verdoppelte Steigerung von 8,02 Prozent vorsehen, ehe sie für alle Behandlungen ab dem 30. Juni 2025 auf die vereinbarten 4,01 Prozent zurückfallen. Uneinigkeit zwischen den Verbänden und dem GKV-SV besteht zur Frage, ab welchem Zeitpunkt die Vergütungserhöhungen jeweils bei der Blankoverordnung gelten sollen. Dabei geht es konkret darum, ob bei der Abrechnung der Blankoverordnung das Ausstellungsdatum oder das Behandlungsdatum gilt. Entsprechende Anfragen des IFK an die Schiedsstelle Heilmittel blieben bislang ohne Antwort.

Sobald es hier zu einer finalen Klärung kommt, informiert Sie der IFK umgehend darüber.

Alle wichtigen Infos und Preislisten zum bisherigen Wissensstand über die neuen Vergütungsvereinbarungen finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich.

Ein gesondertes Anschreiben wird IFK-Mitglieder darüber hinaus zeitnah per E-Mail bzw. postalisch erreichen und über alle Details informieren.

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