Rechnungskürzungen der SVLFG

In letzter Zeit wurden dem IFK aus der Mitgliedschaft vermehrt Rechnungskürzungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gemeldet. Begründet wurden diese mit dem Fehlen des Segmentkennzeichens „B2“ (Langzeitgenehmigung) im Rahmen der maschinenlesbaren Abrechnung nach § 302 SGB V.

Die Krankenkasse vertrat die Auffassung, der Therapeut müsse prüfen, ob bei Angabe des ICD-10-Codes automatisch eine Langzeitgenehmigung vorliege und dies kennzeichnen.

Der IFK konnte nun unbürokratisch und abschließend mit der SVLFG klären, dass der Leistungserbringer hier keine Prüfpflicht hat. IFK-Mitglieder, die eine ungerechtfertigte Kürzung erhalten haben, können die Rechnung erneut bei der SVLFG zur Vergütung einreichen und können sich bei Fragen auch gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

Weitere Artikel

Heilmittelerbringer fordern stimmberechtigte Vertretung im G-BA

2025 | 10.03. In einem Treffen zu Beginn des Jahres haben sich alle 17 maßgeblichen Heilmittelverbände auf eine gemeinsame Forderung nach einer stimmberechtigten Vertretung der Heilmittelerbringer*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verständigt. Diese Forderung wird im nächsten Schritt an die politischen Entscheider herangetragen.

IFK-Fachmagazin: Märzausgabe erschienen

2025 | 07.03. Mit einer frühlingsfrischen Ausgabe startet die physiotherapie in den März. Die Bundestagswahl gehört zwar der Vergangenheit an, doch die Themen, die die Physiotherapie bewegen, und die Arbeitsaufträge an die Politik bleiben „up to date“.