Neue Vorgaben zum „Sektoralen Heilpraktiker“ aus Niedersachsen

Seit einiger Zeit haben Physiotherapeuten die Möglichkeit, unter gewissen Umständen den Zugang zu einer sektoralen Heilpraktiker-Erlaubnis ggf. nach Aktenlage zu beantragen. Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat hierfür „Arbeitsgrundlagen“ erlassen, denen sich auch Baden-Württemberg und Bayern angeschlossen haben: Der Kenntnisnachweis über das Sachgebiet „Recht- und Gesetzeskunde“ muss hier zehn Zeitstunden umfassen. Die IFK-Fortbildungen zum sektoralen Heilpraktiker entsprechen den neuen Vorgaben.

Physiotherapeuten aus Niedersachsen, Baden-Württemberg oder Bayern, die den bisherigen IFK-Kurs „Berufs- und Gesetzeskunde“ mit zehn Unterrichtseinheiten absolviert haben (wie es z.B. Nordrhein-Westfalen und andere Länder vorsehen), können kostenlos an einem Repetitorium teilnehmen, um ihre zehn Zeitstunden zu erreichen. Der Kurs findet am 16. September 2013 von 17:30 bis 20:00 Uhr im IFK-Fortbildungszentrum in Bochum statt.

Der Block „Berufs- und Gesetzeskunde“ soll dazu beitragen, die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Lücke der Physiotherapieausbildung in rechtlichen Fragen hinsichtlich einer Erlaubnis zum sektoralen Heilpraktiker zu schließen.

Weitere Artikel

physio-NEXT: Unterstützung für eine erfolgreiche Praxisübergabe

2026 | 28.05. Eine Praxisübergabe ist ein komplexer Prozess, der frühzeitige Planung und fundierte Entscheidungen erfordert. Physio-NEXT begleitet IFK-Mitglieder von den ersten Überlegungen bis zur erfolgreichen Umsetzung. Dabei stehen sowohl organisatorische als auch wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen im Fokus.

GKV neu denken: mit Zusammenarbeit ans Ziel

2026 | 26.05. Mit dem geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz versucht die Bundesregierung, die steigenden Kosten kurzfristig in den Griff zu bekommen, doch die vorgesehenen Maßnahmen wirken vor allem wie kurzfristige Krisenbewältigung. Dabei gibt es längst echte Lösungsvorschläge. Interprofessionelle, also berufsübergreifende Zusammenarbeit verbessert beispielsweise nachweislich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung.

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.