Neue Vorgaben zum „Sektoralen Heilpraktiker“ aus Niedersachsen

Seit einiger Zeit haben Physiotherapeuten die Möglichkeit, unter gewissen Umständen den Zugang zu einer sektoralen Heilpraktiker-Erlaubnis ggf. nach Aktenlage zu beantragen. Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat hierfür „Arbeitsgrundlagen“ erlassen, denen sich auch Baden-Württemberg und Bayern angeschlossen haben: Der Kenntnisnachweis über das Sachgebiet „Recht- und Gesetzeskunde“ muss hier zehn Zeitstunden umfassen. Die IFK-Fortbildungen zum sektoralen Heilpraktiker entsprechen den neuen Vorgaben.

Physiotherapeuten aus Niedersachsen, Baden-Württemberg oder Bayern, die den bisherigen IFK-Kurs „Berufs- und Gesetzeskunde“ mit zehn Unterrichtseinheiten absolviert haben (wie es z.B. Nordrhein-Westfalen und andere Länder vorsehen), können kostenlos an einem Repetitorium teilnehmen, um ihre zehn Zeitstunden zu erreichen. Der Kurs findet am 16. September 2013 von 17:30 bis 20:00 Uhr im IFK-Fortbildungszentrum in Bochum statt.

Der Block „Berufs- und Gesetzeskunde“ soll dazu beitragen, die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Lücke der Physiotherapieausbildung in rechtlichen Fragen hinsichtlich einer Erlaubnis zum sektoralen Heilpraktiker zu schließen.

Weitere Artikel

Für Sie unterwegs – das politische Engagement des IFK

2025 | 16.06. Mit den steigenden Temperaturen und diversen Feiertagen sind die Monate Mai und Juni prädestiniert für parlamentarische Abende und politische Empfänge. Daher ist es nicht verwunderlich, dass in dieser Zeit besonders viele Termineinladungen an den IFK gehen.