Mit Besonnenheit betrachtet: Neue Zulassungsempfehlungen für Praxen

Der GKV-Spitzenverband hat die Zulassungsempfehlungen neu verfasst, diese treten zum 1. August 2018 in Kraft. Für alle Anträge auf Zulassung, die ab dem 01.08.2018 bei den Krankenkassen eingehen, wird es demnach neue Regeln geben.

Zulassungsempfehlungen dienen dem Zweck, ein möglichst bundeseinheitliches Verfahren in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des § 124 Sozialgesetzbuch V sicherzustellen. Inhaltlich sind die neuen Zulassungsempfehlungen zunächst an die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung angeglichen worden. Dies ist nicht immer erfreulich – trägt jedoch zur Rechtssicherheit bei. Denn: Sobald Angestellte in Praxen tätig sind, müssen die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung zum Schutz der Arbeitnehmer sowieso eingehalten werden.

Neu gestaltet wurde auch die Passage zur Frage der Abgeschlossenheit der Praxisräume. Bisher mussten die Praxisräume unter anderem von gewerblich genutzten Räumen getrennt werden. Dies hat der IFK seit Jahren kritisiert, da damit eine unangemessene Einschränkung der Möglichkeiten der berufsnahen Praxisnutzung verbunden war. Darauf hatten wir auch im jetzigen Anhörungsverfahren hingewiesen. Die Neufassung zu dieser Thematik begrüßen wir daher. Sie lässt praxisgerechte Spielräume zu.

Insgesamt gilt: Existenzgründer genauso wie Praxisinhaber, die einen Umzug oder einen Praxisverkauf planen, sollten sich bitte nicht verunsichern lassen. Die neuen Zulassungsempfehlungen sowie die Auslegungshinweise des GKV-Spitzenverbands haben viel mehr liberalisierende als einschränkende Wirkung. Nach Einschätzung des IFK wird damit den Vorgaben des § 124 SGB V eher besser als zuvor Rechnung getragen. Die Krankenkassen sind aufgefordert mit Augenmaß zu entscheiden, ob die Praxisausstattung im Einzelfall eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung ermöglicht. Nur darauf kommt es an! Und wie immer gilt: Der IFK begleitet Sie professionell und sicher durchs Zulassungsverfahren.

Außerdem haben wir die Existenzgründungsinformationen überarbeitet, die Sie auf der IFK-Website aufrufen können. Auch die Experten im Zulassungswesen der IFK-Geschäftsstelle sind bereits bestens geschult und beraten Sie, sofern Sie Fragen haben, von montags bis freitags zwischen 09:00 und 14:00 Uhr unter der Rufnummer 0234 97745-777 gern zu diesem Thema.

Weitere Artikel

BFB-Sonderumfrage zu Patientenkontakten

2024 | 02.07. Der Berufsalltag von Freiberuflern und Selbstständigen ist geprägt durch den direkten Kontakt zu Menschen. Durch die Umfrage des BFB sollen Zahlen erhoben werden, die die Häufigkeit der Patientenkontakte darstellen können.

IFK-Wissenschaftspreisträger 2024 ausgezeichnet

2024 | 01.07. Beim IFK-Tag der Wissenschaft an der Hochschule Osnabrück wurden am vergangenen Freitag bereits zum 20. Mal besonders herausragende Abschlussarbeiten von Bachelor- und Masterabsolventen der Physiotherapie geehrt.