Maskenpflicht für Patienten und Sonderregelungen zum Entlassmanagement laufen aus

Am 8. April 2023 endet die Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Physiotherapiepraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen (§ 28b IfSG).

Auch die Sonderregelungen zum Entlassmanagement laufen aus. Für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 7. April 2023 werden diese Sonderregelungen nicht mehr gelten. Die Regelungen zum Entlassmanagement waren mit der Gültigkeit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverdnung verknüpft, die ebenfalls mit Ablauf des 6. April außer Kraft tritt.

Für alle Verordnungen zum Entlassmanagement ab dem 7. April 2023 gelten daher die ursprünglich im § 39 Absatz 1a SGB V geregelten Fristen:

  • Die Heilmittelbehandlung muss innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden und innerhalb von zwölf Kalendertagen (statt 21) nach der Entlassung abgeschlossen sein.
  • Die Frist für den Verordnungszeitraum – also für den Zeitraum zwischen erster und letzter Behandlung – beträgt wieder sieben Kalendertagen (statt 14).

Alle Informationen rund um die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder weiterhin stets aktuell im Merkblatt „Coronavirus (M26)“, das im Physioservice im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle angefordert werden kann. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

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