Langfristiger Heilmittelbedarf ab Januar 2023 um zusätzliche Diagnosen erweitert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um weitere ICD-10-Codes ergänzt. Folgende Krankheiten des Nervensystems, Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und Stoffwechselstörungen wurden hinzugefügt und gelten somit ab dem 1. Januar 2023 als LHB:
- G60.0 Hereditäre sensomotorische Neuropathie
- G60.8 Sonstige hereditäre und idiopathische Neuropathien
- G70.2 Angeborene oder entwicklungsbedingte Myasthenie
- G71.1 Myotone Syndrome
- G71.2 Angeborene Myopathien
- G71.3 Mitochondriale Myopathie, anderenorts nicht klassifiziert
- G73.6* Myopathie bei Stoffwechselkrankheiten
- Z89.3 Beidseitiger (teilweiser) Verlust der oberen Extremitäten
- Z89.7 Beidseitiger (teilweiser) Verlust der unteren Extremitäten
- Z89.8 Verlust von oberen und unteren Extremitäten [jede Höhe]
- Q93.3 Deletion des kurzen Armes des Chromosoms 4 (Wolf-Hirschhorn-Syndrom)
- Q93.5 Sonstige Deletion eines Chromosomenteils (Angelmann-Syndrom)
Bei Erkrankungen, die als Besonderer Verordnungsbedarf (BVB) oder Langfristiger Heilmittelbedarf gelten, darf der Arzt höhere Verordnungsmengen ausstellen – und zwar für einen Behandlungszeitraum von bis zu zwölf Wochen. Die Verordnungsmenge ist dabei vom Arzt in Abhängigkeit von der Frequenz zu bemessen. Beträgt die Frequenzangabe zum Beispiel zweimal pro Woche, sind entsprechend bis zu 24 Behandlungseinheiten verordnungsfähig. Darüber hinaus werden Verordnungen, die als BVB oder LHB gelten, nicht bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Ärzte berücksichtigt.
Die aktuelle Diagnoseliste sowie die Ergänzungen ab dem 1. Juli 2021 finden sich auf der IFK-Homepage unter dem Menüpunkt Ihr Verband – Beruf – Wissen. Nähere Informationen zu BVB und LHB bietet zudem das IFK-Merkblatt B06 „Richtgrößen“, das Mitglieder im geschützten Bereich der Website herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos bestellen können.