IFK-Jahreshauptversammlung: Das war das Jahr 2024

Am Samstag, 22. März 2025, hatte der IFK zur Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2024 eingeladen. Auf der Tagesordnung standen die alljährlichen Rechenschaftsberichte der Vorstände und der Bericht aus der Geschäftsstelle. Die drei Vorstandsmitglieder des IFK und der IFK-Geschäftsführer gaben den teilnehmenden Mitgliedern dabei einen umfassenden Überblick über die IFK-Aktivitäten des Jahres 2024.

„Mir ist es wichtig, in meinem Rechenschaftsbericht aufzuzeigen, wie die Verbandsarbeit tatsächlich abläuft“, erklärte die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger den anwesenden Mitgliedern zu Beginn. Dies exerzierte sie am Beispiel der Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband durch. Bevor es zu den tatsächlichen Verhandlungsterminen kommt, bereiten die unterschiedlichen Referate der IFK-Geschäftsstelle umfassende Informationen und Argumentationen vor. Diese werden in den verschiedenen Verbandsgremien diskutiert bevor der IFK Position bezieht. Anschließend werden diese Positionen mit den anderen Physiotherapieverbänden abgestimmt, bevor man sie in die Verhandlungen einbringt. 

Als große Themen des vergangenen Jahres ging Repschläger in ihrem Bericht unter anderem auf die Einführung der Blankoverordnung ein und betonte, welchen Erfolg die darin enthaltenen Diagnostikpositionen für die Physiotherapie bedeuten. Die Einführung begleitete der IFK mit umfassenden Informationsmaterialien für seine Mitglieder. 

Daneben war auch die Verhandlung vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Verfahren gegen den Schiedsspruch von 2021 einer der Meilensteine des Jahres 2024. „Das Urteil hat gezeigt, dass wir als Verbände mit unserer Argumentation in Teilen recht hatten“, so Repschläger. „Die Klage des GKV-Spitzenverbands wurde hingegen in Gänze zurückgewiesen.“ Trotzdem haben die Verbände gegen das Urteil Revision beim Bundessozialgericht eingelegt. „Wir erwarten, dass das Revisionsverfahren erst im nächsten Jahr zu einem Abschluss kommt“, meinte Repschläger. 

Eine nicht ganz so positive Bilanz zog sie mit Blick auf die fehlende Verabschiedung von Gesetzesvorhaben der letzten Bundesregierung. Die Novellierung des Berufsgesetzes für Physiotherapeuten schien schon sehr weit fortgeschritten. Aufgrund von Unstimmigkeiten über die Finanzierung war der Entwurf jedoch im Gesetzgebungsverfahren stecken geblieben. Nun bleibt abzuwarten, ob und wenn ja, wie die nächste Regierung diesen wieder aufgreift. Auch die rechtliche Grundlage für das im Koalitionsvertrag angekündigte Modellvorhaben zum Direktzugang konnte die letzte Regierung nicht umsetzen. „Das betrifft jedoch nicht nur ‚unser‘ Gesetz“, so Repschläger. „Auch in vielen anderen Bereichen sind Gesetze leider nicht mehr auf den Weg gebracht worden. 

Im Rechenschaftsbericht der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Brigitte Heine-Goldammer lag der Fokus auf dem Ressort Wissenschaft. Auch im Jahr 2024 wurde in diesem Bereich an wissenschaftlichen Leitlinien mitgearbeitet sowie der Wissenschaftstag durchgeführt und der IFK-Wissenschaftspreis verliehen. „Der Wissenschaftspreis und der IFK-Tag der Wissenschaft haben sich über die vergangenen 20 Jahre zu festen Größen entwickelt“, berichtete Heine-Goldammer. „Wir freuen uns, für das begleitende Symposium in Kooperation der ausrichtenden Hochschulen immer wieder ein spannendes Vortragsprogramm auf die Beine stellen zu können.“ 

Zudem berichtete Heine-Goldammer den Mitgliedern von der Arbeit an der IFK-Zeitschrift „physiotherapie“. Für das sechsmal jährlich erscheinende Mitgliedermagazin müssen regelmäßig Inhalte geplant, Themen festgelegt und Gastautoren akquiriert werden.

Zum ersten Mal hielt auch der bei der letzten Jahreshauptversammlung gewählte stellvertretende Vorstandsvorsitzende Jan Neuer einen Rechenschaftsbericht. Als Vorstand ist er zuständig für die Ressorts Finanzen und Fortbildung, zu denen er den Verbandsmitgliedern einen aktuellen Sachstand gab. „Das Fortbildungskonzept des IFK wird ständig weiterentwickelt – da gibt es viele Ideen aus der Mitgliedschaft, der Geschäftsstelle und natürlich von mir selbst“, so Neuer. „Es gilt, dabei immer zu prüfen, welche Fortbildungen Sinn machen – sowohl bei den bestehenden als auch bei neuen Fortbildungsvorschlägen.“

2024 wurde zudem die IFK-Sachverständigenkommission gegründet, deren fachliche Leitung er innehat. „Die Kommission ist ein Projekt, das mir persönlich sehr am Herzen liegt“, betonte Neuer. „Der Sachverständiger bei Gericht sollte immer aus dem Bereich kommen, in dem auch in einem Verfahren die Vorwürfe erhoben werden. In der Vergangenheit wurden in Verfahren gegen Physiotherapeuten oftmals Mediziner als Gutachter bestellt. Die Sachverständigenkommission des IFK schließt hier eine Lücke.“ 

Im Bericht aus der Geschäftsstelle stellte IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer die Arbeit aller Mitarbeiterinnen des IFK im Geschäftsjahr 2024 vor. Dabei ging er auf die wichtigsten operativen und strategischen Themen ein. Ein zentrales Thema war im vergangenen Jahr die Planung neuer Verbandsdienstleistungen für die Mitglieder, wie etwa das Angebot „physio-NEXT“. Das Alleinstellungsmerkmal des IFK, die im Mitgliedsbeitrag inkludierte Beratung zu Zulassung, Wirtschafts- und Rechtsfragen, stellte Pfadenhauer in seinem Vortrag besonders heraus: „Eine gute Beratung schaffen wir nur, wenn wir die vielfältige Expertise unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammenbringen. Und das gelingt uns, glaube ich, sehr gut.“ 

Erneut konnte zudem ein Wachstum in der Zahl der Verbandsmitglieder und der Geschäftsstellenmitarbeiter berichtet werden.
Tan Hung Dümchen, der gemeinsam mit Konstantin Poliakov die Kasse des IFK geprüft hatte, konstatierte dem IFK auf der Jahreshauptversammlung eine ordentliche Buchführung. Beide wurden von der Mitgliederschaft auch für das nächste Jahr zu Kassenprüfern gewählt. 

Anschließend widmeten sich die Teilnehmer ausgiebig aktuellen Branchenthemen. In einem Rückblick auf das vergangene Jahr wurde vor allem die im November neu eingeführte Blankoverordnung noch einmal besprochen. Viele Fragen hatten die Mitglieder natürlich auch zum aktuellen Schiedsspruch, der erst wenige Tage vor der Jahreshauptversammlung gefällt wurde. Mit Blick auf die nächsten Monate interessiert die Branche besonders, was im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierungen zum Thema Gesundheit enthalten sein wird. Zum Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung gab es dazu jedoch noch keine Informationen. Repschläger betonte aber, dass man die großen Forderungen an die Politik weiterverfolgen werde. Diese sind die Novellierung des Berufsgesetzes, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Modellprojekte zum Direktzugang sowie mehr Mitbestimmungsrechte im Gemeinsamen Bundesausschuss. 

Eine Fotogalerie mit Eindrücken finden Sie hier.

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