Hygienepauschale bis zum 23. September 2022 verlängert
Laut eines Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Gesundheit soll die Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung, die Heilmittelerbringer derzeit abrechnen können, bis zum 23. September 2022 verlängert werden. Derzeit gilt die Möglichkeit nur für abgerechnete Heilmittelverordnungen bis zum 31. März 2022.
Für die Physiotherapie hatte der GKV-Spitzenverband dazu die Positionsnummer 29944 eingeführt. Der Bundestag muss dem Referentenentwurf nun zustimmen, damit die Änderungen ab dem 1. April in Kraft treten können. Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hat bereits bestätigt, die Verlängerung der Hygienepauschale mitzutragen.
Die Corona-bedingte Sonderregelung, dass die Unterbrechungsfristen nicht geprüft werden, läuft dagegen zum 31. März 2022 aus. Damit gelten für Behandlungen ab dem 1. April 2022 wieder die Regelungen des Bundesrahmenvertrags.
Weitere Informationen zu den Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das sie im geschützten Mitgliederbereich auf der IFK-Internetseite herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos anfordern können.