Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung zum 1. Mai 2025 gestiegen – Bundesländer ziehen jetzt nach

Zum 1. Mai 2025 sind die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gestiegen. In einem Merkblatt des Bundesverwaltungsamts werden neben den beihilfefähigen Höchstsätzen auch weiterführende Informationen und Besonderheiten beihilfefähiger Leistungen erklärt.

Damit die höheren Sätze auch für Landesbeamte gelten, ist es notwendig, dass entsprechende Änderungen in den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen der Bundesländer vorgenommen werden. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland und in Sachsen-Anhalt erfolgt dies automatisch, sodass die neuen Höchstbeträge dort ebenfalls seit Mai gelten.  

Auch Niedersachsen (gültig ab 1. April 2025), Rheinland-Pfalz (gültig ab 1. Juni 2025) und Thüringen (gültig ab 1. Januar 2025) haben bereits Anpassungen an den Höchstsätzen vorgenommen.

Bei Fragen können sich IFK-Mitglieder telefonisch an die Mitgliederberatung unter 0234 97745-333 oder per E-Mail an abrechnung@ifk.de wenden. 

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