Auftakt_Verhandlungsvorbereitung-internet.jpg

Gut aufgestellt für die Vergütungsverhandlungen 2020

Erfolgreicher Start in die Vorbereitungen der bundesweiten Vergütungsverhandlungen: Vertreter der maßgeblichen Spitzenorganisationen aus den verschiedenen Heilmittelberufen trafen sich in Düsseldorf, um gemeinsam die wichtigsten Fragen zur strategischen Vorgehensweise zu besprechen.

Während der Auftaktveranstaltung loteten die Vertreter in konstruktiver Atmosphäre aus, welche Vorarbeiten am dringendsten anzugehen sind und wo es bereits Schnittmengen gibt. Außerdem erstellten sie gemeinsam einen Zeitplan für die weiteren Verhandlungsvorbereitungen.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht vor, dass die maßgeblichen Verbände der Heilmittelerbringer künftig bundesweite Verhandlungen mit den Krankenkassen führen. Diese müssen erstmals zum 1. Juli 2020 abgeschlossen sein. Es bleiben also 15 Monate Zeit, um die Strategie auszuarbeiten, abzustimmen und dann je Heilmittelbereich mit dem GKV-Spitzenverband zu verhandeln.
Den Teilnehmern war es deshalb wichtig, den Prozess der Verhandlungsvorbereitung möglichst frühzeitig anzustoßen. Die ersten bundesweiten Verhandlungen nach Inkrafttreten des TSVG sind entscheidend dafür, welche Basis für die Vergütungsentwicklung der Zukunft gelegt werden können. Darum ist es sinnvoll, die Kompetenzen der Verbandsvertreter zu bündeln und die Vorbereitungen – wo es möglich ist – gemeinsam anzugehen.
Der Startschuss für die Zusammenarbeit fiel beim Treffen der maßgeblichen Verbände in Berlin. Dort wurde unter anderem angestoßen, die Vergütungsverhandlungen gemeinsam vorzubereiten.

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.