Fragen-Antworten-Katalog zum Bundesrahmenvertrag aktualisiert

Der Fragen-Antworten-Katalog zum Bundesrahmenvertrag, der seit August 2021 gilt, wurde erneut von den maßgeblichen Physioverbänden und dem GKV-Spitzenverband aktualisiert. Der umfangreiche Katalog wurde dabei deutlich gestrafft. Aspekte, die bei Inkrafttreten des Bundesrahmenvertrags missverständlich waren, sich mit der Zeit aber eindeutig klären ließen, wurden z. B. aus dem Fragen-und-Antworten-Katalog entfernt.

Die aktualisierte Version (Stand: 26. September 2022) kann hier heruntergeladen werden.

Bei Unklarheiten und Fragen zum Bundesrahmenvertrag können IFK-Mitglieder sich auch an die Mitgliederberatung, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333, wenden.

 

Weitere Artikel

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Finanzkommission: SHV macht konkrete Eingaben

2025 | 09.12. Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.

Vergütungssteigerungen auch in der DGUV/SVLFG ab Januar 2026

2025 | 05.12. Zum 1. Januar 2026 steigen die Preise für physiotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gemäß eines im Jahr 2024 verhandelten Automatismus steigen daher auch die Preise für Behandlungen gesetzlich unfallversicherter Patienten.