Entlassmanagement Physiotherapie – Informationen für Krankenhausärzte

Seit dem 01. Oktober 2017 gelten neue verbindliche Regeln für ein strukturelles Entlassmanagement in Krankenhäusern. Ziel ist es, einen reibungslosen Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung des Patienten sicherzustellen.

Krankenhausärzte haben im Rahmen einer neuen Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV), der Kassenärztlichen Bundesvereinbarung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft endlich die Möglichkeit, Physiotherapie – in einem begrenzten Umfang – direkt zu verordnen.

Den Krankenhäusern ist es vorbehalten, über die genaue Ausgestaltung ihres Entlassmanagements selbst zu bestimmen. Allerdings legt der Rahmenvertrag zwischen GKV-SV, KBV und DKG die wichtigsten Punkte für ein zielführendes Entlassmanagement verbindlich fest.

Wir haben die wichtigsten Punkte für die Verordnung physiotherapeutischer Leistungen aus krankenhausärztlicher Sicht in einem neuen Merkblatt (A19a) zusammengestellt. IFK-Mitglieder können dies im geschützten Mitgliederbereich herunterladen.

Sofern Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gern von montags bis freitags zwischen 09:00 und 14:00 Uhr an unsere Expertenhotline „Abrechnung“ unter der Rufnummer 0234 97745-333.

Weitere Artikel

Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 bestätigt – Bundesamt für Soziale Sicherung beanstandet wesentliche Punkte

2025 | 05.05. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht sich in seiner Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 weitgehend bestätigt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde hat sich mit dem Report intensiv befasst und in zentralen Punkten Beanstandungen gegenüber der Barmer geäußert. Damit wird deutlich: Die Einwände des SHV waren berechtigt.