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DGUV verlängert Sonderregeln

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat den IFK darüber informiert, dass sie gegenüber ihren Unfallversicherungsträgern die Empfehlung ausgesprochen hat, die bis Ende Juni geltenden Sonderregelungen bei den Fristen für den Behandlungsbeginn und die Unterbrechung einer Verordnung weiter gelten zu lassen.

Diese Regeln sollen – auch rückwirkend für Verordnungen im Juli 2022 – fortgesetzt werden bis zum Abschluss eines neuen Rahmenvertrags, über den die DGUV derzeit mit den Berufsverbänden verhandelt. Aller Voraussicht nach werden diese Regelungen dann in derselben Form in den Rahmenvertrag eingehen, sodass den Therapeuten dauerhaft mehr Flexibilität bei der Terminvergabe geboten wird.


Es handelt sich konkret um folgende Regelungen:


  • Die 7-Tage-Frist für den Behandlungsbeginn nach Ausstellungsdatum der Verordnung wird auf 14 Tage verlängert.
  • Zudem gilt, dass auch bei Akutpatienten Unterbrechungen bis maximal 14 Kalendertage möglich sind. Bei Langzeitbehandlungen mit entsprechend vorliegender vom UV-Träger genehmigter Dauerverordnung verbleibt es bei der zulässigen Unterbrechung von vier Wochen (28 Kalendertage). In dem Fall liegt den betroffenen Patienten eine entsprechende Genehmigung vor, welche diese Ihnen – im Falle einer Unterbrechung über die 14 Kalendertage hinaus – vorlegen sollten.

Anders sieht es aus bei der Hygienepauschale von 1,50 Euro je Verordnung, die bei der DGUV – analog zur GKV – seit 1. Juli 2022 nicht mehr geltend gemacht werden kann. Maßgeblich für die Abrechnung des Hygieneaufschlags im vorgenannten Zeitraum war das Datum des vollständigen Rechnungseingangs bei den UV-Trägern, der bis zum 30. Juni 2022 erfolgt sein muss.


Eine Weisungsbefugnis hat der Dachverband gegenüber seinen Mitgliedskassen leider nicht, aber es kann davon ausgegangen werden, dass sich diese an die Empfehlungen halten werden. Sollte es dennoch zu Absetzungen kommen, wird sich der IFK gemeinsam mit der DGUV in jedem Einzelfall für seine Mitglieder einsetzen.


Bei Rückfragen wenden Sie IFK-Mitglieder bitte telefonisch an die Mitgliederberatung unter Tel.: 0234 97745-333 oder per E-Mail an abrechnung@ifk.de

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