Bundessozialgericht entscheidet über freie Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen

Es ist noch immer ein Thema: Nachdem das Landessozialgericht (LSG) in Bayern im Februar 2014 einen Beschluss zum Thema „freie Mitarbeiter“ gefasst hatte, der die Branche ziemlich in Aufruhr versetzte, folgte im Herbst ein Urteil des LSG Niedersachsen/Bremen. Auch dieses Urteil wird bereits in seinen Auswirkungen diskutiert. Dies ist jedoch verfrüht! Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden. Es wurde Revision eingelegt, die nun beim Bundessozialgericht zur Entscheidung liegt. Damit gilt: IFK-Mitglieder werden auch weiterhin gebeten, die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern mit unserem Referat Recht zu besprechen. Rechtliche Klarheit wird durch das Bundessozialgericht zu erwarten sein.

Weitere Artikel

Die neue physiotherapie ist da

2026 | 07.05. Freuen Sie sich auf spannende Einblicke, aktuelle berufspolitische Entwicklungen und praktische Unterstützung für Ihren Praxisalltag: Im Mittelpunkt steht ein ausführliches Interview mit Ute Repschläger: Sie ordnet die geplante Reform zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ein und macht deutlich, dass die Bedenken weit über einzelne Detailfragen hinausgehen.

Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV und dessen weitreichenden Folgen für den Heilmittelbereich

2026 | 05.05. Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Beitragsstabilisierung in der GKV beschlossen und damit die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens gestartet. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Welche Meinung die IFK-Vorstandsvorsitzende zu diesem Aktionismus hat, erfahren Sie im aktuellen Interview.