Assistenzhunde in der Physiotherapie: Ein ganz besonderes Arbeitsverhältnis
Heute möchten wir Ihnen von einem ganz besonderen Arbeitsverhältnis unseres Mitglieds Bettina Giesler berichten.
Dieser Artikel erschien ursprünglich in der Maiausgabe unseres Fachmagazins "physiotherapie".
Bettina Giesler, die eine Physiotherapiepraxis in Dortmund betreibt, ist auf dem Weg zu ihrer Arbeit nie allein. Seit elf Jahren wird sie von Marla, ihrer Golden Retriever Hündin, begleitet. Mit zehn Wochen zog die Hündin bei ihr ein, von diesem Zeitpunkt an sind die beiden ein unzertrennliches Team – die letzten zwei Jahre hat sich die Beziehung aber noch einmal deutlich intensiviert. Denn seitdem ist Marla ausgebildete und offiziell anerkannte Assistenzhündin und erleichtert ihrem Frauchen den Alltag.
Dass die Hündin irgendwann als Assistenzhund an ihrer Seite ist, hatte Giesler ursprünglich nicht geplant. Erst vor drei Jahren wurde bei der 49-jährigen Autismus diagnostiziert – eine solch späte Diagnose ist bei Frauen nicht ungewöhnlich. „Daran hatte ich natürlich erst einmal ordentlich zu knabbern.“ Die Diagnose brachte Giesler aber auch dazu, sich genauer mit der Thematik des Assistenzhundes zu beschäftigen. In ihrer Hündin sah sie direkt Potenzial. „Wir gehen schon immer durch dick und dünn. Sie hat einen sehr ruhigen, bedachten Charakter, ist wissbegierig und möchte gefallen. Alles super Voraussetzungen für die Arbeit als Assistenzhund.“ Deswegen entschloss sich das IFK-Mitglied für die aufwändige und anspruchsvolle Team-Assistenzhundeausbildung und schätzt seitdem vor allem in für sie stressigen und ungewohnten Situationen die Unterstützung von Marla. „In meiner Praxis fühle ich mich wohl, da kenne ich mich aus. Deswegen brauche ich hier ihre Hilfe eigentlich kaum. Marla hält sich also meist im Empfangsbereich und an ihrem Rückzugsort hinter dem Tresen auf, auch wenn sie als zertifizierter Assistenzhund ohne Probleme in die Behandlungsräume dürfte.“ Denn offiziell anerkannte und als solche ausgewiesene Assistenzhunde dürfen im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes öffentliche und private Einrichtungen oder Anlagen betreten, zu denen normalen Hunden der Eintritt verwehrt wird – so eben auch Physiotherapiepraxen.
Für ihre Patienten gehört die ruhige und ausgeglichene Hündin längst fest zur Praxis dazu. Viel mehr noch: Giesler hat beobachtet, dass Marla einen sehr positiven Einfluss auf ihre Patienten hat. „Sie scheint also nicht nur mir Sicherheit zu geben“, sagt das IFK-Mitglied mit einem Schmunzeln. So positiv kommen Assistenzhunde aber längst nicht überall an, vielen so genannten Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften wird sogar zunächst der Zutritt zu medizinischen Einrichtungen verwehrt. Die Gründe hierfür sind vielfältig und sicherlich in den wenigsten Fällen böser Natur. Nicht alle wissen schlichtweg über die besonderen Rechte dieser speziell ausgebildeten Tiere Bescheid oder haben nachvollziehbare Ängste wie beispielsweise, dass Hygienestandards nicht eingehalten werden können, der Hund bellt oder zur Stolperfalle wird. Dass aber genau dies nicht passiert, wird durch die rund zwei Jahre dauernde Ausbildung, eine umfangreiche theoretische sowie praktische Prüfung und jährliche Pflichtuntersuchungen sichergestellt. Zum Prüfungsinhalt gehört beispielsweise, dass die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft an einem belebten Schulhof vorbeigeht und der Hund von Kindern angesprochen wird, die währenddessen teilweise noch mit einem Ball spielen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt – bei all dem muss er stets ruhig und sicher bleiben und die Umgebungsreize ignorieren. „Um diese herausfordernden Aufgaben zu meistern, muss der Assistenzhund wirklich top ausgebildet sein. Marla würde allgemein und während ihrer ‚Arbeit‘ auch nie bellen. Sie hat ein eigenes Kommando fürs Bellen.“ Gleichwohl weiß Giesler, dass es auch schwarze Schafe gibt und Frauchen bzw. Herrchen ihren Vierbeiner als Assistenzhund bezeichnen, obwohl keine Ausbildung gemäß der Assistenzhundeverordnung stattgefunden hat. Ob ein Hund geschult ist und regelmäßig zum Beispiel auf Parasiten untersucht wird, sollten Praxisinhaber daher unbedingt auf das Assistenzhunde-Kennzeichen auf dem Hundegeschirr achten und sich den Ausweis vorzeigen lassen, der speziell auf diese eine Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaft ausgestellt wurde, erklärt Giesler. Trotz dieses eindeutigen Erkennungszeichens rät die Physiotherapeutin aber eines ganz klar: „Kommunikation ist das A und O! Bevor ich beispielsweise einen Termin beim Arzt wahrnehme und Marla mitnehmen möchte, rufe ich immer an und erkläre meine Situation. Das beugt so manchem Missverständnis vor und die Praxis kann sich zugleich auf meinen Besuch einstellen.“
Behindertengleichstellungsgesetz und die Assistenzhundeverordnung (AHundV)
Im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) ist geregelt, dass Menschen mit Behinderungen der Zutritt zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund grundsätzlich nicht verweigert werden darf.
Zum 1. März 2023 ist hierzu die Assistenzhundeverordnung (AHundV) bundesweit in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung werden unter anderem die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden festgesetzt sowie eine verpflichtende jährliche tierärztliche Untersuchung und Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Anerkennung wird befristet ausgestellt und bleibt gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat – temporäre Verlängerungen sind unter gewissen Voraussetzungen möglich.