Ausnahme zur neuen Testverordnung für Physiotherapeuten

Ab dem 1. Juli 2022 gilt die neue Corona-Testverordnung. Damit gibt es ab sofort keine kostenfreien Bürgertests mehr. Stattdessen muss jeder Bürger für einen Antigentest im Testzentrum drei Euro bezahlen. Ausnahmen gibt es nach § 4a Absatz 1 Nr. 5 der Coronavirus-Testverordnung. Nach diesem Paragrafen haben Physiotherapeuten, die einen Patienten in einer Pflege- bzw. Alteneinrichtung behandeln, Anspruch auf einen PoC-Antigen-Test ohne Eigenanteil.

IFK-Mitglieder finden einen Vordruck für den Nachweis über eine solche Ausnahme im internen Mitgliederbereich unter Physioservice (Merkblätter) > Praxismanagement / Recht (M).


Weitere Informationen zu den Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das Sie im geschützten Mitgliederbereich auf der IFK-Internetseite herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos anfordern können.

Weitere Artikel

Die neue physiotherapie ist da

2026 | 07.05. Freuen Sie sich auf spannende Einblicke, aktuelle berufspolitische Entwicklungen und praktische Unterstützung für Ihren Praxisalltag: Im Mittelpunkt steht ein ausführliches Interview mit Ute Repschläger: Sie ordnet die geplante Reform zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ein und macht deutlich, dass die Bedenken weit über einzelne Detailfragen hinausgehen.

Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV und dessen weitreichenden Folgen für den Heilmittelbereich

2026 | 05.05. Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Beitragsstabilisierung in der GKV beschlossen und damit die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens gestartet. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Welche Meinung die IFK-Vorstandsvorsitzende zu diesem Aktionismus hat, erfahren Sie im aktuellen Interview.